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Amtliche Bekanntmachungen

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 5. Juni 2020

Die Verordnung tritt am 8. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 22. Juni 2020. Abweichend hiervon tritt Satz 1 von § 1 Abs. 6 und 6 a erst mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.

Hier steht die Verordnung zum Herunterladen zur Verfügung.

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