Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre (eine Verkürzung auf 2,5 Jahre ist möglich) und umfasst Ausbildungsabschnitte bei der Kreisstraßenmeisterei des Landkreises, der Berufsschule in Cadenberge sowie überbetrieblichen Lehrgängen im Ausbildungszentrum der Niedersächsischen Bauindustrie in Mellendorf.
Im Rahmen der Ausbildung werden unter anderem folgende Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt:
- Instandsetzung von Straßen und Brücken
- Reinigungs- und Reparaturarbeiten
- Aufstellen und Warten von Verkehrszeichen, Leit- und Schutzeinrichtungen
- Baustellenabsicherung
- Gehölzpflege an Kreisstraßen
- Arbeiten im Winterdienst
Außerdem werden während der Ausbildung der LKW (C/CE)-Führerschein und die Berechtigung zum Führen von Freischneidern und Motorkettensägen erworben.
Einstellungsvoraussetzungen:
Erwartungen:
- Interesse an handwerklichen Tätigkeiten
- Bereitschaft zur körperlichen Arbeit
- Umgang mit technischen Geräten
- durchschnittliche Leistungen in Deutsch und Mathematik
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit
- Freude an der Arbeit im Freien
Persönliche Voraussetzungen:
- allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
- Umgang mit Werkzeugen
- genaue, sorgfältige Arbeitsweise
- technisches Verständnis
Das bieten wir:
- eine vielfältige Ausbildung durch Wechsel von Theorie- und Praxisphasen
- attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- große Chancen auf Übernahme nach erfolgreichem Abschluss
- zukunftssicherer Arbeitsplatz
- familienfreundlicher Arbeitgeber mit flexiblen Arbeitszeiten
Verdienst und Arbeitszeit:
Am Ende der Ausbildung erfolgt die Abschlusskenntnisprüfung, welche von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt wird.
Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit monatlich (Brutto):
im ersten Jahr: 1.043,26 €
im zweiten Jahr: 1.093,20 €
im dritten Jahr: 1.139,02 €
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Stelle ist für Frauen und Männer in gleicher Weise geeignet.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX besonders berücksichtigt.