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Duales Studium „Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft"

Duales Studium „Allgemeine Verwaltung“ oder „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ (Bachelor of Arts)

In den 3 Jahren des Studiums lernst du in der Praxis die Vielfalt unseres Kreishauses kennen. Du begibst Dich in verschiedene Fachbereiche wie das Ordnungs- oder Veterinäramt und bearbeitest u.a. eingegangene Anträge oder begleitest Mitarbeiter/innen zu Außenterminen. Die Theorie findet in der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Hannover statt. Schwerpunkte sind beispielsweise Kommunal- und Staatsrecht, Hauswirtschaft und Buchführung. Aufgrund des dualen Studiums kannst Du das Erlernte direkt in die Praxis umsetzen.

Das Studium beginnt mit ein paar Einführungstagen im Kreishaus. Du befindest Dich während des Studiums im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Kreisinspektor Anwärter/in.

Foto: Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der theoretische Teil (6 Trimester)
Der theoretische Teil des Studiums erfolgt an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) in Hannover. Das Grundstudium im ersten Studienjahr (1. und 2. Trimester) ist für beide Studiengänge identisch. Eine Spezialisierung erfolgt im Hauptstudium, welches das zweite und dritte Studienjahr umfasst. Beim Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ werden vor allem rechtswissenschaftliche Fächer unterrichtet (z.B. allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht).  Der Schwerpunkt im Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ liegt im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich; Inhalte aus den Bereichen der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre, Kosten- und Leistungsrechnung und Volkswirtschaftslehre werden vermittelt.

Während des gesamten Studiums werden Leistungspunkte erworben. Es gilt die Regel: kein Leistungspunkt ohne Leistung. Alle Leistungsnachweise müssen bestanden werden. Im 8. Trimester wird eine Bachelor-Arbeit erstellt, zu der im 9. Trimester eine mündliche Prüfung stattfindet. Es gibt keine Zwischen- und Abschlussprüfung.

Der praktische Teil (3 Trimester)
Der praktische Teil des dualen Studiums findet in unterschiedlichen Bereichen der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg statt. Darüber hinaus wird ein dreimonatiger Praxisabschnitt in einer anderen Behörde absolviert. Während der Praxisphasen erhalten die Kreisinspektor-Anwärter/innen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten bei der eigenständigen oder unterstützenden Bearbeitung öffentlicher oder verwaltungsinterner Fragestellungen unter Beweis zu stellen.

Der Abschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Bachelor of Arts erreicht. Darüber hinaus wird die beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste erlangt.

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI) zu finden.

Das erwarten wir von Dir:

  • allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • keine Vorstrafen
  • gesundheitliche Eignung
  • gute Noten in Deutsch und Mathematik

Das suchen wir:

  • sprachlich-logisches Denkvermögen
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • gute Merkfähigkeit und gutes Gedächtnis
  • Befähigung zum Planen und Organisieren
  • Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten

Das bieten wir:

  • ein vielfältiges duales Studium durch Wechsel von Theorie- und Praxisphasen
  • eine attraktive Bezahlung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
  • große Chancen auf Übernahme nach erfolgreichem Abschluss
  • attraktive Fortbildungsmöglichkeiten
  • Weiterentwicklung durch den Einsatz in verschiedensten Fachbereichen
  • zukunftssicherer Arbeitsplatz
  • familienfreundlicher Arbeitgeber mit flexiblen Arbeitszeiten

Verdienst und Arbeitszeit:

Ab dem ersten Tag der Ausbildung erhalten die Studierenden Anwärterbezüge von zurzeit monatlich 1269.74 € (Stand 01.08.2021).
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Die Stelle ist für Frauen und Männer in gleicher Weise geeignet.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX besonders berücksichtigt.

Das sagen die Auszubildenden:

„Zum Ablauf meiner Verpflichtungszeit stand für mich fest, dass ich mich künftig einer neuen beruflichen Herausforderung stellen möchte. Außerdem ist es mir wichtig, dass ich einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehe. An dem Studium gefällt mir insbesondere die Kombination aus Theorie und Praxis“ Johannes Griese, Kreisinspektor-Anwärter, Duales Studium AV-Zweig im 2. Jahr

 

 

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