Die Aufgaben des Kreiselternrates (KER) sind in § 99 des Nds. Schulgesetzes beschrieben. Danach berät der Kreiselternrat Fragen die für die Schulen seines Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und ihm rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.
Angelegenheiten des Kreiselternrats können sein:
- Fragen zur Schulentwicklungsplanung im Kreis
- Ausstattung der Schulen, Umbau/Bau von Schulen und Turnhallen
- Schülerbeförderung/Schulwegsicherheit
- Unterstützung der Arbeit der Schulelternräte.
Der Kreiselternrat setzt sich aktuell (Stand: Nov. 2016) wie folgt zusammen:
Vorsitzender:
Olaf Hupp (Bernhard-Varenius-Schule Hitzacker)
Stv. Vorsitzender:
Alexander Ottavio (Hitzacker)
BeisitzerInnen:
Katharina Bauer
Torsten Beckmann (Fritz-Reuter-Gymnasium Dannenberg)
Heike Franz (Bernhard-Varenius-Schule Hitzacker)
Der Kreiselternrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg hält seine Sitzungen bei Bedarf ab, mindestens vierteljährlich. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Die Protokolle der letzten Sitzungen: