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Über die Barrierearmut auf diesem Portal

Icon: Eye-Able - Assistent für Menschen mit SehbeinträchtigungenEye-Able 

Blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtigte Menschen bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Integration in die Medien-Gesellschaft deutlich erschwert. Barrierearmes Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb feste Begriffe geworden, um das Internet für alle einfacher zugänglich zu machen. Für Menschen mit einer Sehschwäche ist die Software Eye-Able auf dieser Webseite integriert, die Software liest Texte vor, bietet spezielle Farb- und Kontrasteinstellungen oder vergrößert die Darstellung auf dem Monitor. Dazu hier eine kurze Erlärung auf Gebärdensprache:

 

Gehörlose Menschen - Gebärdensprach Avatare

Gehörlose Menschen sind in der Kommunikation auf Gebärdensprache angewiesen. Da diese eine ganz eigene Grammatik besitzt, ist es für Gehörlosen teilweise auch schwer, Texte zu erfassen. Um dem gerecht zu werden, gibt es Gebärdensprach-Avatare. In dem folgenden Video gibt es eine Erklärung zur Barrierefreiheit. 

Um einen Eindruck von der Gebärdensprache zu erhalten, ist hier die schriftliche Übersetzung zum Thema Barrierefreiheit:

 

 

Einleitungssätze

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung barrierefrei zur Verfügung stellen. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Der Gesetzgeber hat in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt. (...)

Geltendes Gesetz
Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Webseite und mobilen Anwendungen, um das Angebot barrierefrei zu gestalten?
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg orientiert sich an folgenden Bestimmungen: 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.

Nicht barrierefreie Inhalte
Leider können wir nicht garantieren, dass alle Texte, Bilder, Formulare und Videos auf unserer Internetseite vollständig barrierefrei angezeigt werden.

Zusätzliche Hinweise
Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.

Barrieren melden und Feedback
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Es wurde nach Ihrem Feedback an den Landkreis Lüchow-Dannenberg keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg Ihnen nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet? Dann können Sie die Schlichtungsstelle bei der/dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen [NI] kontaktieren. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.

Einen weiteren Gebärdensprach-Avatar gibt es zum Thema Datenschutz

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue, Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Samtgemeinde Gartow unternehmen erhebliche Anstrengungen, um allen Menschen eine barrierearme Nutzung und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes zu ermöglichen. Diese Anstrengungen werden auch in der barrierearmen Darstellung unter www.luechow-dannenberg.de weiterverfolgt.

Hier erklärt ein Gebärdensprach-Avatar, wie die Navigation auf unserer Webseite funktioniert. 

 

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