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Verbraucherschutz

Beschwerde

Der Landkreis bearbeitet alle Beschwerden, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel betreffen.
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Lebensmittelüberwachung

Die Überwachung tierischer wie pflanzlicher Lebensmittel, von Nahrungsergänzungsmitteln wie auch die Wildbrethygiene gehören in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises.
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Überwachung von Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Genussmitteln

Der Landkreis überwacht alle Gegenstände, die Kontakt mit Lebensmitteln haben sowie Kosmetika und Genussmittel.
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Konditionalität

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen nach EU- und sonstigem Prämienrecht.
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