Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern. Mit dieser finanziellen Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter im ersten Lebensjahr des Kindes mehr Zeit für ihre Familie nehmen.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie betreuen oder erziehen ihr Kind nach der Geburt selbst
- Sie sind nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig
- Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt
- Sie haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
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für ab dem 1. Januar 2023 geborene Kinder:
für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder:
Betreuungsgeld gibt es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 entschieden, dass die Regelungen zum Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoßen.
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 57 - Soziales und wirtschaftliche Hilfen
Tel.: 05841 / 120-201
E-Mail: eeg@luechow-dannenberg.de
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.