Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im September 2021 die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft bei der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch und dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch neu festgesetzt.
Das zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen erstellte schlüssige Konzept finden Sie hier.
Das Merkblatt über die Höchstbeträge für die zuschussfähigen Mieten/Belastungen ab dem 01.09.2021 finden Sie hier.
Weitere Informationen und Vordrucke zur Beantragung finden Sie hier oder unter der Rubrik Grundsicherung/ Hilfen zum Lebensunterhalt