Jedes Kind hat das Recht, sich sicher zu fühlen
und glücklich aufzuwachsen.
Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung sind gesetzlich verboten!
Die Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Landkreises bietet persönliche, telefonische und Online-Beratungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz an.
Diese Beratungen sind kostenfrei und können pseudonymisiert durchgeführt werden.
Zudem haben alle Personen, die beruflich, nebenamtlich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen gesetzlichen Anspruch auf Fachberatung, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und zu einer größeren Handlungssicherheit zu gelangen. Sie können sich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Fragen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung an die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ für Kinderschutz wenden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.
Ende 2020 ist das Projekt „DAN für Kinder- und Jugendschutz – WIR gegen sexualisierte Gewalt!“ gestartet, um öffentlichkeitswirksam den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund zu rücken. Wie wichtig das Thema nach wie vor in der Gesellschaft ist, zeigen die Zahlen vom Statistischen Bundesamt. Im Jahr 2020 wurde bei fast 60.600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. 45.400 Kinder und Jugendlichen wurden 2020 deutschlandweit vorübergehend in Obhut genommen. Und laut Ralf Kownatzki, Kinderarzt und Vorsitzender des Vereins RISKID e. V. gibt es in Deutschland zwei tote Kinder pro Woche durch Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung. Aus diesem Grund wird auch nach Beendigung des Projektes die Homepage www.dan-kinder-jugendschutz.de weitergeführt. Hier finden Kinder und Jugendliche, aber auch Fachkräfte, Vereine und Verbände sowie Bürger und Bürgerinnen wichtige Infos und Anlaufstellen rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz.
Darüber hinaus gibt es aktuell das Angebot einer Fortbildung für Einrichtungen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl. Teil der Fortbildung sind sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch Fallbeispiele zu den Themen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei kinderschutz@luechow-dannenberg.de.
Aufgaben Fachstelle Kinder- und Jugendschutz
- junge Menschen zu unterstützen und zu schützen
- ineinander überfließende Prozesse ohne Altersgrenzen
- Beratung allgemein zum Thema Kinder- und Jugendschutz
- Beratung § 8 a und § 8 b SGB VIII
- Schaffung von Angeboten
- Aufklärung
- Sensibilisierung
- Präventionsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
Beratung § 8 a und § 8 b SGB VIII
- durch „Insoweit erfahrene Fachkraft“
- kostenfrei und pseudonymisiert
- im Bundeskinderschutzgesetz geregelt
- Einschätzung, ob eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vorliegt
- Planung der nächsten Handlungsschritte
- Überlegung, welche Hilfen für die Familien geeignet sein könnten und wie auf die Hilfen hingewiesen werden kann
- Unterstützung bei der Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in die Gefährdungseinschätzung
- Information, wann das Jugendamt benachrichtigt werden muss
- Begleitung bei der Vorbereitung von Gesprächen mit den Eltern und dem Kind bzw. dem Jugendlichen
- Unterstützung bei der Meldung an die zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes
- Unterstützung bei der Kooperation mit anderen Institutionen
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt den Meldebogen zur Dokumentation einer möglichen Kindeswohlgefährdung direkt hier zur Verfügung.
Kontakt
Fachstelle Kinder- und Jugendschutz
Susan Fuhrmann
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow
05841 / 120-349
kinderschutz@luechow-dannenberg.de
Schützen Sie Kinder und Jugendliche durch Ihr Handeln! Kümmern Sie sich um Betroffene und suchen Sie Hilfe.
Eine eigens ergerichtete Homepage (www.dan-kinder-jugendschutz.de) zum Thema Kinder- und Jugendschutz steht allen Kinder & Jugendlichen, BürgerInnen, Fachkräften und Ehrenamtlern zur Verfügung. Auf dieser Homepage finden Sie Informationsmaterial, Formulare, Handlungsschritte, Links, AnsprechpartnerInnen, Veranstaltungen und Aktuelles.