Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Ändern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher oder Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.
Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.