Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben und Ihren Wohnsitz
- in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union,
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind,
haben, können Sie auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer aufgenommen werden.
Beenden Sie Ihre vorübergehende Tätigkeit in Niedersachsen vor Ablauf der festgelegten Dauer, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen. Die ausgehändigte Bescheinigung über die Beeidigung als Dolmetscher/in und/oder Ermächtigung als Übersetzer/in ist im Original an das Landgericht Hannover zurück zu senden.