Der Betrieb einer Weiterbildungsstätte für Heilberufe in der Pflege ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Pflegekammer.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entsprechend Nr. 14 an.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
ListID: 851 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung