Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt die Zuständigkeit auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.