Der Landkreis hat die Aufgabe, nach Beißvorfällen zu entscheiden, ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt und dessen Erlaubnispflicht zu regeln. Andere ordnungsrechtliche Vorgänge (z.B. Bellen, Stromern) obliegen den Samtgemeinden.
Rechtsgrundlage ist hier beispielsweise das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden.
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 39 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tel.: 05841 / 120-289
E-Mail: veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de