Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung im Gemeindegebiet der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unterhält. Eine Zweitwohnung ist jede abgeschlossene Wohnung, die neben einer Hauptwohnung vorgehalten wird.
Die Zweitwohnungssteuer wird nach der tatsächlichen Wohnfläche berechnet. Zur Wohnfläche gehören Wohn- und Schlafräume, Küche, Badezimmer, Toiletten und Flure. Nicht berechnet werden Nebenräume, die nicht für Wohnzwecke benutzt werden, wie z. B. Kellerräume.
Zur Region Lüchow (Wendland) gehören:
- Stadt Lüchow (Wendland)
- Stadt Wustrow (Wendland)
- Gemeinde Lemgow
- Gemeinde Küsten
- Gemeinde Trebel
- Gemeinde Woltersdorf
- Gemeinde Lübbow
Zur Region Clenze gehören:
- Flecken Bergen an der Dumme
- Flecken Clenze
- Gemeinde Luckau (Wendland)
- Gemeinde Schnega
- Gemeinde Waddeweitz
Unser Formular zur Zweitwohnungssteuer-Anmeldung finden Sie hier:
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Wohnfläche |
Steuerbetrag |
Bergen a. d. D. |
je m² |
3,90 € |
Clenze |
je m² |
4,00 € |
Küsten |
je m² |
3,30 € |
Lemgow |
je m² |
2,80 € |
Luckau (Wendland) |
je m² |
3,20 € |
Lübbow |
je m² |
3,60 € |
Lüchow (Wendland) |
je m² |
2,80 ² |
Schnega |
je m² |
3,50 € |
Trebel |
je m² |
3,40 € |
Waddeweitz |
je m² |
4,20 € |
Woltersdorf |
je m² |
3,00 € |
Wustrow (Wendland) |
je m² |
2,60 € |
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Bitte beachten Sie:
Von der Zweitwohnungssteuer werden Personen befreit, die eine Zweitwohnung innehaben müssen zur Berufsaussübung oder Berufsbildung, wegen einer Nachlassabwicklung, aus sonstigen vergleichbaren Gründen, und sich nur deshalb im Gemeindegebiet aufhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt.