Haben Sie etwas verloren oder etwas gefunden und wissen nicht, wohin damit? Haben Sie ein Tier aufgegriffen, das nicht zuzuordnen ist? Oder vermissen Sie Ihr eigenes Haustier?
Die Fundbüros der Samtgemeinden nehmen Fundsachen entgegen, verwahren sie und händigen sie ggf. an die EigentümerInnen oder - nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten - an die FinderInnen aus.
Oben finden Sie die Links zu den Fundbüros der Samtgemeinden.