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Auto, Verkehr und ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

In Niedersachsen sind die Landkreise Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Linienbus der LSE. Foto: LSEFür den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dagegen - mit Ausnahme der Region Hannover und des Zweckverbandes 'Großraum Braunschweig' - das Land Niedersachsen zuständig. Das Land hat die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für den ÖPNV in Niedersachsen ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG). Eine grundlegende Verpflichtung die sich für die Aufgabenträger aus dem Gesetz ergibt, ist die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes (NVP) alle fünf Jahre. In ihm sollen u.a. Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV im Kreisgebiet festgelegt werden. Dabei ist insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zu berücksichtigen. Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Lüchow-Dannenberg 2019 ist vom Kreistag am 16.12.2019 beschlossen worden.

Eine weitere Rechtsgrundlage für den ÖPNV ist das Personenbeförderungsgesetz (PbefG). In ihm sind u.a. die Genehmigungsfragen zur Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen (z.B. Linienbussen) geregelt. Zuständige Behörde für die Genehmigung von Linienverkehren ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Die Genehmigung von Gelegenheitsverkehren (z.B. Taxi oder Mietwagen) erfolgt durch den Landkreis, Fachdienst Straßenverkehr.

Direktvergabe des ÖPNV ab 2018 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 den ÖPNV des Landkreises mit Wirkung zum 1. August 2018 an das kreiseigene Verkehrsunternehmen LSE GmbH direkt vergeben. Grundlage dafür sind insbesondere die Beschlüsse des Kreistages vom 23. Juni 2014, 24. September 2015 und 13. März 2017 

Gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg die dazu erforderliche Vorabbekanntmachung am 24. November 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine Korrekturbekanntmachung ist am 25.07.2017 im EU-Amtsblatt erfolgt. Dazu finden Sie hier das Dokument mit den zusätzlichen Angaben.

Maßnahmen des Nahverkehrsplans

"Wendlandtarif"
Eine wichtige Maßnahme des vorangegangenen Nahverkehrsplanes ist der zum 1. April 2007 eingeführte Wendlandtarif. Durch die Einführung des Wendlandtarifes ist ein einheitlicher, preislich abgesenkter Tarif im Landkreis geschaffen worden, so dass mit einem einzigen Fahrschein auf allen Buslinien für den Fahrgast günstiger gefahren werden kann. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen wurden vereinheitlicht. Es wurde eine Schülerfreizeitkarte und ein Schülerpass eingeführt und das Niedersachsenticket anerkannt. Seit dem 15.12.2019 wird zusätzlich der Niedersachsen Tarif im Rahmen der Anschlussmobilität anerkannt.
Mehr zu Tarifbestimmungen des Wendlandtarifs u. Beförderungsbedingungen...

Rufbus Lüchow-Salzwedel (Linie 8040)

In Zusammenarbeit mit dem benachbarten Aufgabenträger Altmarkkreis Salzwedel ist es gelungen, die Anbindung Lüchows an den Bahnhof Salzwedel, insbesondere an den Wochenenden, zu verbessern. An allen Wochentagen besteht eine Fahrmöglichkeit zwischen Lüchow und dem Bahnhof Salzwedel mit guten Übergangsmöglichkeiten zur Bahn, insbesondere in und aus Richtung Berlin.

Die Personenverkehersgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS) und die kreiseigene Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn (LSE) betreiben seit dem 1. August 2016 gemeinsam die Linie unter der neuen Bezeichnung 8040 (bisher 1945).

Von Montag bis Freitag werden die Fahrten teilweise permanent oder mit zusätzlichen Orten als Rufbus gefahren. Am Wochenende und an Feiertagen wird die Linie als Rufbus betrieben. Hierfür ist es erforderlich, dass der Fahrgast seinen Fahrwunsch mindestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt, gerechnet von der Startstelle, bei der Rufbuszentrale der LSE (Tel.: 05841 / 977377) anmeldet. Für Fahrten vor 8.00 Uhr ist es aus Koordinierungsgründen notwendig, die Fahrt einen Tag vorher spätestens bis 20.00 Uhr anzumelden.

Schauen Sie auch: Zu den Fahrplänen der LSE 

Ständige Aufgabe des Nahverkehrsplans
Eine ständige Aufgabe gemäß des NVP ist die Optimierung der Verknüpfungen von Bus und Bahn. Durch das neue Fahrplankonzept von LSE, Fahrgast-Rat und Landkreis werden ab dem 1. August 2018 die Bus- und Bahnanschlüsse erheblich verbessert sowie das Fahrtenangebot für die Orte in der Fläche auf mindestens drei Fahrtenpaare erhöht, so dass auch aus den Dörfern der Besuch beim Arzt oder der Einkauf außerhalb des Schülerverkehrs ermöglicht wird.

Jahresberichte nach Art. 7 (1) EU-VO 1370/2007
Eine Aufstellung der geleisteten Zahlung an Verkehrsunternehmen und die Leistungen der Unternehmen finden Sie nachfolgend in den jeweiligen Jahresberichten:  

 

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Stabstelle 60 - Klimaschutz und Mobilität
Tel.: 05841 / 120-678
E-Mail: mobilität@luechow-dannenberg.de

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