Denkmale gibt es in verschiedenen Formen. Sie sind aufgeteilt in Baudenkmale, Bodendenkmale (z. B. alte Brunnen, Wege oder Gräber) und bewegliche Denkmale (z. B. Kunstgegenstände oder Einrichtungen).
Baudenkmale sind bauliche Anlagen, insbesondere Gebäude oder Gebäudegruppen, an deren Erhaltung wegen Ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung (zum Beispiel als wichtige Zeitzeugen oder besondere Baukonstruktionen) ein öffentliches Interesse besteht.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB). Sie ist organisatorisch dem Fachdienst 63 (Bauordnung) des Landkreises Lüchow-Dannenberg zugeordnet. Die untere Denkmalschutzbehörde führt eine Liste aller Denkmale und steht für Auskünfte zur Verfügung.
Im Sinne des niedersächsischen Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Sollte darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich sein, ist ein Bauantrag zu stellen. Im Verlauf der Bearbeitung des Bauantrags wird dann die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt .
Einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer
- ein Baudenkmal verändern, instand setzen, wiederherstellen oder beseitigen,
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Das bedeutet, dass auch für Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gegebenenfalls genehmigungsfrei sind, wie zum Beispiel der Ersatz oder der Austausch von Fenstern, Fassadenanstriche oder die Erneuerung der Dacheindeckung, eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung (bei einem Antrag auf Landeszuwendung in dreifacher Ausfertigung) einzureichen. Ihm müssen unter anderem folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Antragsformular
- Lageplan
- Umfassende Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- Bauzeichnungen, aus denen der Bestand, die abzubrechenden Bauteile sowie die Neubauteile eindeutig hervorgehen (sofern erforderlich), ggf. reichen Fotos (z.B. bei Farbabstimmungen) als Unterlage aus
- Kostenvoranschläge (sofern ein Antrag auf Landeszuwendung gestellt werden soll)
Antrag auf Landeszuwendung
Das Land Niedersachsen unterstützt die Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmalen finanziell, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Anträge für diese Zuwendungen können mit dem Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg oder die Gemeinde eingereicht werden. Nach erteilter denkmalrechtlicher Genehmigung leitet die untere Denkmalschutzbehörde diese Anträge weiter an das Landesamt für Denkmalpflege (NLD), dieses entscheidet schließlich über den Antrag.
Steuerliche Vergünstigungen
Aufwendungen für den Erhalt von Baudenkmalen können zu Steuervergünstigungen führen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt wurde und die Maßnahme entsprechend der Genehmigung denkmalgerecht ausgeführt wurde. Eine Bescheinigung über die angefallenen und zum Erhalt des Denkmals notwendigen Kosten für das Finanzamt kann nach Abschluss der Baumaßnahmen beantragt werden. Dabei sind die Originalrechnungen einzureichen.
Kosten
Für die denkmalrechtliche Genehmigung fallen keine Kosten an. Eine steuerrechtliche Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Dokumente zum Herunterladen
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 63 - Bauordnung
Denkmalpflege
Tel.: 05841 / 120-539 oder 523
Fax: 05841 / 120-543
E-Mail: denkmalpflege@luechow-dannenberg.de