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Newcastle-Krankheit in Schweden - Impfen ist Pflicht

Am 19.06.2014 wurde der Ausbruch der atypischen Geflügelpest Newcastle Disease (ND) in Schweden festgestellt. Betroffen war ein Legehennen-Stall mit 24.000 Tieren in Norrköping, das in Ostgotland nahe der Ostseeküste gelegen ist. Die Tötung der erkrankten Tiere erfolgte bereits am nächsten Tag. Eine Ursache für den Seuchenausbruch ist bislang nicht bekannt.

Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit, die Hühner und Puten befällt. Andere Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße und Tauben sind empfänglich für das Virus. Das bedeutet sie können es weiter verbreiten, aber auch selbst daran erkranken. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%. Für den Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich, selbst Fleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden. Das Geflügel allerdings zeigt einen drastischen Rückgang in der Legeleistung, die Eier werden extrem dünnschalig oder ganz und gar schalenlos gelegt. Durchfall, hochgradige Apathie, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, Atemnot, geschwollene Augenlider und blauverfärbte Kämme können sich im weiteren Verlauf als Krankheitsanzeichen einstellen.

In Deutschland herrscht eine per Gesetz vorgeschriebene Impfpflicht gegen diese Krankheit.

Der Erreger kann von Tier zu Tier ausgetauscht werden, aber auch über unbelebte Überträger wie Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten oder über belebte wie den Menschen kann die Krankheitsübertragung erfolgen. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, die von Wildvögeln, Ratten, Mäusen und Insekten ausgeht. Auch sie übertragen die atypische Geflügelpest.
„Die Tiere müssen ab dem Kükenalter in einem Abstand von ungefähr 6 Wochen regelmäßig durch den Tierarzt geimpft werden. Möglich ist die Anwendung des Impfstoffes über das Trinkwasser oder als Spray. Bei Einzeltieren kann auch in Tropfenform geimpft werden. Nur so kann ein ausreichender Impfschutz sichergestellt werden.“ informiert Amtstierärztin Nicole Henke-Büdenbender. Die Impfung muss im Bestandsbuch aufgezeichnet werden, so dass ein lückenloser Nachweis möglich ist. Tiere, die in andere Bestände verbracht, auf Märkten verkauft oder auf Geflügelausstellungen gezeigt werden, müssen von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet werden, aus der die Durchführung einer regelmäßigen Impfung hervorgeht. Beim geringsten Verdacht muss diese Erkrankung beim Veterinäramt angezeigt werden.

In den kommenden Tagen werden einzelne Geflügelhalter hier im Landkreis im Rahmen einer niedersachsenweiten Überprüfung angeschrieben. Es soll sichergestellt werden, dass die Impfpflicht von allen Hühner- und Putenhaltern, auch wenn sie nur zwei oder drei Tiere haben, eingehalten wird. Denn selbst von solch kleinen Hobbyhaltungen kann eine große Seuchengefahr für die gesamte Region ausgehen.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz hilft bei Fragen zum Thema gern weiter. Er ist unter 05841/120 288 oder per E-Mail: Veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de erreichbar.

 

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