Die klassische
Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig
ansteckende Viruserkrankung, die in Tierbeständen schnell epidemische Ausmaße
annehmen kann. Betroffen sein können Hühner und anderen Geflügelarten wie z.B.
Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben und Wildvögeln.
Das Virus wird durch direkten Kontakt, aber auch über die Luft
übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann
aber auch durch indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter,
Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu übertragen werden. Der Erreger
wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot
ausgeschieden.
Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände
anzuzeigen!
Seit dem 10.05.2006 gilt die neue Verordnung zur Aufstallung
des Geflügels . Geflügelhalter haben die Tiere in geschlossenen Ställen !
Zur dieser
Verordnung hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung
erlassen, die am 13.05.2006 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung
veröffentlicht wird und damit am 14.05.2006 in Kraft tritt. Ergänzende
Erklärungen
finden Sie auch in der Pressemitteilung vom
12.05.2006.
Im Anhang finden Sie
folgende Informationen:
Gesetzliche Grundlagen:
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- Ein Merkblatt "Geflügelhobbyhaltung - 10 Gebote zum
Tiergesundheits- und Tierseuchenschutz" des Landkreises Cloppenburg.
- Ein Merkblatt "10 Gebote zum Tiergesundheits- und
Tierseuchenschutz in geflügelhaltenden Betrieben".
- Ein Merkblatt zum Umgang mit totgefundenen Vögeln und
Geflügel des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
- Ein Merkblatt für
Schüler (Quelle: Nds. Kultusministerium)
Allgemeine Informationen:
- Stand der Vorbereitungen des Landkreises
Lüchow-Dannenberg
- Allgemeine zusammengefasste Informationen des
Fachdienstes 39 mit dem Inhalt:
Presseinformation
Geflügelgrippe
Hygieneregeln für Geflügelhalter
Symptome der
Geflügelgrippe bei Vögeln
Seit 17.02.: Haltung grds. nur noch in
geschlossenen Ställen erlaubt
Hygieneregeln für Jäger
Was ist
Vogelgrippe (Geflügelpest)?
Welche Tiere sind empfänglich
- Faltblatt Geflügelpest des
Friedrich-Loeffler-Institutes
- Häufige Fragen zur Geflügelpest
- Information für Tierhalter - Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe
- Information der Vogelwarte Radolfzell,
Max-Planck-Institut für Ornithologie: Vogelgrippe und Vögel im heimischen
Garten
Unterlagen/Dokumente:
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Erfassungsbogen für
Geflügelhalter
Pressemitteilungen:
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20.02.2006: Zuwiderhandlung gegen Aufstallungsgebot:
Geldbuße!
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03.03.2006: Kreisverwaltung informiert
Geflügelhalter über Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
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09.03.2006: Sorge um Katzen bisher unbegründet!
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Link zum Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Allgemeinverfügung zur Geflügelaufstallungsverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 31 vom 13. Juli 2006, S. 1452
Verordnung zur Änderung der Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 31 vom 13. Juli 2006, S. 1451
Übersicht über den Stand der personellen und logistischen Vorbereitungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Zusammengefasste allgemeine Informationen des Fachdienstes 39
Zuwiderhandlung gegen Aufstallungsgebot: Geldbuße!
Info für Tierhalter - Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung vom 12.05.2006
Merkblatt Geflügelhobbyhaltung
Merkblatt Geflügelbetriebe
Austallungsverordnung vom 09.05.2006
Merkblatt zum Umgang mit totgefundenen Vögeln und Geflügel
Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest
Faltblatt Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Institutes
Formblatt zur Verwaltung einer Registriernummer - Erfassungbogen für Geflügelhalter
Informationsblatt des Nds. Kultusministerium für Schüler
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst Veterinär- und Verbraucherschutz
Telefon 05841/120-286, EMail: veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de
Telefon: 05841/120-498 für die Pressestelle des Landkreises - Ansprechparter: Dörte Hinze
Email:
pressestelle@luechow-dannenberg.de