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Corona-Notbremse für Lüchow-Dannenberg: ab 5. Mai ist der Landkreis „Hochinzidenz-Kommune“ (03.05.2021)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 79/2021)

Ab 5. Mai: Lüchow-Dannenberg zieht die Notbremse. Foto: pvdv63 auf pixabay.comAm ersten Mai-Wochenende ist der Inzidenzwert im Landkreis Lüchow-Dannenberg erstmals seit Beginn der Pandemie über 100 geklettert: Am Samstag (1. Mai 2021) meldete das Robert-Koch-Institut für die Region 103,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, am Sonntag und Montag (2. und 3. Mai) waren es 119,8. Um diesen Trend schnellstmöglich auszubremsen, greift für die Region seit Mittwoch, den 5. Mai 2021 nun die sogenannte „Bundes-Notbremse“.

Zuletzt hatten einerseits ein Ausbruchsgeschehen in einer Kita, aber auch Covid-19-Fälle in mehreren Betrieben sowie diffuse Geschehen in Familien im gesamten Kreisgebiet für einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen gesorgt. Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg wird darum für die Region die Überschreitung des Schwellenwertes von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen per Allgemeinverfügung erklären. Der Landkreis zählt damit in Niedersachsen zu den „Hochinzidenz-Kommunen“. Seit 5. Mai gelten damit verschärfte Regeln. Diese betreffen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen.

Ein Überblick über die wichtigsten Regeln:

Private Kontakte

Es gilt erneut die „1-und-1-Regel“: Die Mitglieder eines Haushalts dürfen sich mit maximal einer Person eines anderen Haushalts treffen. Diese Regel ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in der eigenen Wohnung oder unter freiem Himmel, z. B. im eigenen Garten, zu beachten. Nicht mitgezählt werden die eigenen Kinder bis 14 Jahre.

Grafik: Land Niedersachsen

Nächtliche Ausgangssperre

Zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr in der Früh heißt es: zuhause bleiben! Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. im Rahmen der  Berufsausübung oder wenn Kinder oder Tiere zu versorgen sind. Auch der Abendspaziergang oder die Joggingrunde ist weiterhin möglich, allerdings nur bis Mitternacht und allein. Shoppingtouren fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen. Einkäufe sollten also deutlich vor 22 Uhr abgeschlossen werden, um rechtzeitig um 22 Uhr zuhause zu sein.

Grafik: Land Niedersachsen

FFP-Maske im ÖPNV

Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss mindestens eine FFP2-Maske über Mund und Nase ziehen – bislang reichte bei einer Inzidenz unter 100 eine einfache OP-Maske. Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht befreit.

Sport

Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist weiterhin möglich. Kinder bis 14 Jahre können sich außerdem in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern zum Sport unter freiem Himmel treffen. Was die Anleitenden angeht: Bei vollständig geimpften Personen kann auf die hier ansonsten vorgeschriebene Testung verzichtet werden.

Grafik: Land Niedersachsen

Körpernahe Dienstleistungen

Die Öffnung von Friseursalons und Angebote der Fußpflege sind unter strengen Auflagen weiter zulässig: Sowohl die Dienstleister als auch die Kunden müssen allerdings einen FFP2-Maske tragen. Die Kunden müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Alle anderen körpernahen Dienstleistungen, die medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch nicht unbedingt notwendig sind, sind dagegen untersagt.

Grafik: Land Niedersachsen

Geschäfte

Verkaufsstellen für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie der Supermarkt um die Ecke bleiben weiterhin geöffnet. Bei Läden mit bis zu 800 m² Fläche sind pro 20 m² nur eine Kundin oder ein Kunde zulässig. Es besteht unverändert die Maskenpflicht, in Form einer FFP2- oder einer medizinischen Maske.

In weiteren Geschäften ist „Click & Meet“, also der Einkauf mit Terminvereinbarung, bis zu einer Inzidenz von 150 zulässig. Bereits ab einer Inzidenz von 100 muss in diesen Geschäften allerdings ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Steigt der Inzidenzwert über 150 ist nur noch „Click & Collect“, also der Außer-Haus-Verkauf mit vorheriger Anmeldung, möglich. Maßgeblich ist hier der Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut veröffentlicht.

Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen aller Art müssen schließen. Dies betrifft in Lüchow-Dannenberg beispielsweise auch die Museen und Ausstellungen, die zuletzt mit Terminvereinbarung für Publikum öffnen durften. Büchereien dürfen hingegen geöffnet bleiben, wenn ein den Vorschriften entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.

Kitas und Schulen + + + Update vom 10. Mai 2021 + + +

Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 10. Mai 2021 gelten für Kitas und Schulen neue Regelungen:

Kindertageseinrichtungen wechseln ab 10. Mai bei einem Inzidenzwert bis 165 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Auch Kindertagespflegepersonen können einen Regelbetrieb anbieten.

Schulen bieten ab 10. Mai bei einem Inzidenzwert bis 165 Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B") an. Somit lernen Schülerinnen und Schüler in geteilten Lerngruppen tageweise in der Schule und tageweise von zu Hause.

Trauerfeiern

Werden die Abstände eingehalten und die Hygieneregeln beachtet, sind Trauerfeiern weiterhin möglich. In Regionen wie Lüchow.Dannenberg, wo aktuell die bundeseinheitliche Notbremse greift, ist die Teilnehmerzahl allerdings auf 30 Personen begrenzt.

Wie lange gilt der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Hochinzidenz-Kommune?

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (Achtung: Hier werden nur die Werktage gezählt, nicht die Sonn- und Feiertage!) unter 100, muss die Notbremse am übernächsten Tag, also am siebten Tag, wieder gelöst werden. Dies erfolgt erneut über eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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Stefan Buchenau schrieb am 02.06.2021 um 16:45 Uhr:
Guten Tag, nehmen wir mal an, die Inzidenz sackt schnell wieder unter 50, also Außengastronomie ohne Schnelltest usw. möglich. Warum muss dann ein Freilufttheater testpflichtig sein? Ja, wir haben das im Culturladen gemacht, aber es ist aufwändig und nicht ganz billig. Und dann sitzen die Leute, wie im Restaurant, es wird nicht getanzt und nicht gesoffen, Abstände werden eingehalten, Mundschutz bis zum Sitzplatz...? Ich verstehe es nicht!
Pressestelle schrieb am 20.05.2021 um 15:31 Uhr:
Hallo @Sandra, so ist es. Schöne Grüße aus dem Kreishaus!
Sandra schrieb am 20.05.2021 um 15:27 Uhr:
Hallo, wenn die Inzidenz morgen auch noch unter 100 ist, wird die Notbremse dann am Sonntag aufgehoben?
Pressestelle schrieb am 12.05.2021 um 12:41 Uhr:
Hallo @Ute D., Ihre Annahme ist korrekt, Ihr Pfingsturlaub wäre nur möglich, wenn ab Freitag, den 14.05.2021, die Inzidenz im Kreisgebiet unter 100 liegt. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (Achtung: Hier werden nur die Werktage gezählt, nicht die Sonn- und Feiertage!) unter 100, muss die Notbremse am übernächsten Tag, also am siebten Tag, wieder gelöst werden. Dies erfolgt erneut über eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes. Eine solche Allgemeinverfügung wird auch an einem Samstag oder Sonntag, bzw. an einem Feiertag erlassen. Nach jetzigem Stand wird eine Lösung der Notbremse im Kreisgebiet über Pfingsten aufgrund der derzeitigen Fallzahlen als unwahrscheinlich erachtet. Viele Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
Ute D. schrieb am 12.05.2021 um 10:54 Uhr:
@Pressestelle, 10.05., 13:23 Hallo Frau Raeder, ich wollte eigentlich über Pfingsten im Wendland Urlaub machen - dazu müsste die Inzidenz unter 100 sinken und die Notbremse aufgehoben werden. Sie schreiben, das Gesundheitsamt könne dies frühestens am 7. Tag tun. Dann wäre wohl meine folgende Rückwärtsrechnung richtig: Fr., 21.05. geplanter Anreisetag = Tag der Aufhebung der Notbremse = 7. Tag Do., 20.05.: [6. Tag] Mi., 19.05.: 5. Werktag mit Inzidenz unter 100 Di., 18.05.: 4. Werktag mit Inzidenz unter 100 Mo., 17.05.: 3. Werktag mit Inzidenz unter 100 So., 16.05.: [Sonntag, zählt nicht mit] Sa., 15.05.: 2. Werktag mit Inzidenz unter 100 Fr., 14.05.: 1. Werktag mit Inzidenz unter 100 Fazit: Wenn die Inzidenz am Freitag nicht unter 100 liegt, muss ich meinen Urlaub im Landkreis leider noch verschieben. Aber angenommen, der 1. bis 5. "Unter-100-Tag" wären Mo.,17.05. bis Fr. 21.05., zu wann könnte dann die Notbremse aufgehoben werden? Erst zum 7. Werktag, also Dienstag nach Pfingsten (25.05.)? Oder könnte/würde das Gesundheitsamt dann bereits am Samstag, 22.05. verfügen, dass ab Pfingstsonntag, 23.05. (7. Tag, aber nicht 7. Werktag) wieder eine Anreise aus anderen Landkreisen Niedersachsens möglich wäre? Danke für eine kurze Antwort, freundliche Grüße, Ute D.
Pressestelle schrieb am 10.05.2021 um 13:23 Uhr:
Hallo @Marie Nowack, für das Lösen der Bremse braucht Lüchow-Dannenberg an fünf Tagen hintereinander (Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt!) eine Inzidenz unter 100. Erst am übernächsten Tag (also am siebten Tag) könnte das Gesundheitsamt die Notbremsen-Regelung dann per Allgemeinverfügung aufheben. Mal sehr optimistisch angenommen Lüchow-Dannenberg läge in punkto Inzidenz bereits ab morgen (Dienstag) unter 100, könnte die Bremse also frühestens am Montag (korrigiert!) gelöst werden. Wie realistisch das ist? Schwer zu sagen. Das Gesundheitsamt hatte heute früh 290 Kontaktpersonen in Quarantäne. Rein statistisch gesehen erkrankt ca. ein Viertel der Kontaktpersonen in der Quarantäne. Da wird also wohl noch einiges nachkommen. Von eigenen Berechnungen der Inzidenzahl rate ich eher ab. Denn zwischen den Fallzahlen, die dem Landkreis tagesaktuell vorliegen und den Daten, die das RKI erhält, gibt es teilweise erhebliche Meldeverzögerungen. Maßgeblich sind in jedem Fall die Zahlen des RKI. Diese werden für den jeweiligen Tag in der Regel schon gegen 3.10 Uhr im RKI-Dashboard veröffentlicht. Hier: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Pressestelle schrieb am 10.05.2021 um 12:59 Uhr:
Hallo @Jan B, die nächtliche Ausgangssperre geht auf bundeseinheitliche Regelungen für sogenannte „Hochinzidenz-Kommunen“ (Lüchow-Dannenberg zählt seit 5. Mai dazu) zurück. Mit Ihren Fragen zu Sinn und Zweck dieser Ausgangssperre wenden Sie sich bitte an das Bundesgesundheitsministerium. Die Hotline ist dort unter 030 / 346 465 100 erreichbar (Mo bis Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr). Was die Stadtinsel Hitzacker angeht: Sowohl der Polizei als auch der Samtgemeinde Elbtalaue ist das Problem bekannt. Die KollegInnen der Polizeiinspektion haben bereits Vorbereitungen getroffen, um an Himmelfahrt und am darauffolgenden Wochenende Präsenz zu zeigen. Ob weitere Maßnahmen zum Tragen kommen werden, steht noch nicht fest. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Pressestelle schrieb am 10.05.2021 um 12:17 Uhr:
Hallo @Angelika Panning, den Inzidenzwert berechnet man so: Man multipliziert die Anzahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (laut Robert-Koch-Institut) mit 100.000 und dividiert sie durch die Einwohnerzahl. Für Lüchow-Dannenberg nennt das RKI heute 59 7-Tage-Neuinfektionen. Also: 59 mal 100.000 geteilt durch 48.412 ist gleich 121,9. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Pressestelle schrieb am 10.05.2021 um 12:12 Uhr:
Hallo @Stefan Buchenau, die neue Corona-Verordnung ist in der Nacht zu Sonntag veröffentlicht worden, sie gilt ab heute (10. Mai). Die darin vorgesehenen Lockerungen kommen – wie Sie richtig schildern – für Lüchow-Dannenberg vorerst grötenteils nicht zur Geltung, sondern nur für Regionen mit stabiler Inzidenz unter 100. Was im Kulturbereich in Regionen unter 100 wieder maßglich ist, sind „Sitzveranstaltungen“ unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen – natürlich mit einem entsprechenden Hygienekonzept, dem Einhalten von Abständen usw. Zutritt ist außerdem nur mit einem negativen Testergebnis, einer vollständigen Impfung oder für Genesene maßglich. Die Innenbereiche von Theatern, Kinos usw. müssen leider noch geschlossen bleiben. Weitere Details erfragen Sie bitte bei den KollegInnen des Bürgertelefons unter 05841 / 120-222 (Mo bis Fr 8-12 Uhr). Sie können auch eine E-Mail an buergertelefon@luechow-dannenberg.de senden, in der Sie ihre Telefonnummer angeben. Sie werden dann zurückgerufen. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Marie Nowack schrieb am 09.05.2021 um 17:30 Uhr:
Ich verfolge und versuche in etwa die Entwicklung der Inzidenzzahl zu berechnen (wobei ich weiß dass die Rki zahlen abweichen) . Wenn ich richtig berechne und davon optimist von 0 Fälle in den nächsten Tagen, sieht es so aus dass am Himmelfahrt Wochenende so oder so noch die Notbremse gilt. bzw es sich noch sogar Richtung Pfingsten bewegen könnte, falls mein Optimismus Richtung 0 Fälle daneben liegt. VIelleicht für die - wie z.b. Gastronomie, und wir als Beherbergungsbetrieb - davon für die Eröffnung abhängig sind, wäre es schön wenn vielleicht ein Hinweis zum unverbindlichen frühestens möglichen Termin der Aufhebung der Notbremse, dann könnten wir schon täglich besser planen.
Jan B schrieb am 09.05.2021 um 14:04 Uhr:
Hallo, Inwiefern macht es Sinn das man ab 22 Uhr nicht mehr raus darf. Man trifft dort kaum bis keine Menschen. Will man heute (Sonntag 09.05) nach hitzacker auf die Stadt Insel, ist dort so viel los und alles eng an eng. Und das darf man. Könnten sie mir die Logik erklären? Diese Frage stellen sich einige Leute.
Angelika Panning schrieb am 08.05.2021 um 22:55 Uhr:
Wie wird jetzt eigentlich der Inzidenzwert berechnet?? Die Formel ist doch lt. Internet Einwohnerzahl geteilt durch akut infizierte der letzten 7Tage mal 100.000
Stefan Buchenau schrieb am 08.05.2021 um 08:57 Uhr:
Guten Tag, was bei all den Verordnungen immer wegfällt, ist die Frage der Kulturverabstaltungen. Ja, so lange die "Notbremse" gilt, geht nichts, aber wenn nicht mehr, also wenn die Inzidenz wieder unter 100 fällt? Das in Innenräumen wenig gehen dürfte scheint klar, aber draußen? Der Clenzer Culturladen hat einen großen Garten, den bestuhlen wir selber, also sind Abstände kein Problem. Wir hätten bei Bedarf sowohl die Luca App, als auch die Corona App zum Einchecken und natürlich auch Papierlisten. Wir würden gerne wieder starten, das Publikum und die Künstler warten schon lange. Also: Wenn Außengastronomie möglich ist, was ist mit der Außenkultur?
Pressestelle schrieb am 07.05.2021 um 11:02 Uhr:
Hallo @S. Buhl, derzeit sind touristische Aufenthalte in Niedersachsen noch verboten. Voraussichtlich soll mit der durch das Land Niedersachsen angekündigten neuen Corona-Verordnung die voraussichtlich ab Montag, den 10. Mai 2021 in Kraft tritt, touristische Reisen für Niedersachsen in Niedersachsen wieder ermöglicht werden. Die Verordnung liegt derzeit nur als Entwurfsfassung vor, sodass sich noch tiefgehende Änderungen ergeben könnten. In Lüchow-Dannenberg greift zusätzlich die Notbremse, aufgrund des hohen Infektionsgeschehens der vergangene Tage, sodass hier auch mit der neuen Verordnung zu nächst kein touristischer Aufenthalt möglich ist. Viele Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
Pressestelle schrieb am 07.05.2021 um 10:54 Uhr:
Hallo @Stefanie T., derzeit erreichen die Kreisverwaltung viele Anfragen bezüglich der durch das Land Niedersachsen angekündigten neuen Corona-Verordnung die voraussichtlich ab Montag, den 10. Mai 2021 in Kraft tritt und Änderungen für Schule und Kita vorsieht. Die Verordnung liegt derzeit nur als Entwurfsfassung vor, sodass sich noch tiefgehende Änderungen ergeben könnten. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt Anfragen zur neuen Corona-Verordnung insbesondere zum Thema Kita und Schulen nicht zuverlässig beantwortet werden. Bitte informieren Sie sich am Wochenende über die Landkreis-Website unter www.luechow-dannenberg.de/corona-aktuell fortlaufend über das aktuelle Geschehen. Viele Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
S.Buhl schrieb am 07.05.2021 um 08:53 Uhr:
Hallo Frau Raeder, ich komme aus Hamburg und habe jetzt ganz abgesehen von der hohen Inzidenz im Landkreis gesehen, d es nur Niedersachsen erlaubt ist in Niedersachsen Urlaub zu machen. Dann ist es doch ganz klar, d ich mit meinen Kindern aus Hamburg nicht dort Urlaub machen kann, oder? Dazu können sie mir doch etwas mitteilen. Ich muss mir ja jetzt eine andere Möglichkeit überlegen. Ich danke ihnen für die Hilfe. VG
StafanieT. schrieb am 07.05.2021 um 08:15 Uhr:
Laut neuem Beschluss dürfen die Kindergärten und Schulen bis zu einem Inzidenzwert von 165 im Wechselunterricht bzw. Eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Wann wird diese Regelung bei uns umgesetzt? LG
Pressestelle schrieb am 06.05.2021 um 10:09 Uhr:
Hallo S. Buhl, derzeit gilt in Niedersachsen noch ein Beherbergungsverbot. Erst ab 10. Mai hat das Land Niedersachsen Lockerungen für den Tourismus in Aussicht gestellt. Diese Lockerungen sollen nach derzeitigem Erkenntnisststand allerdings an eine stabile Inzidenz unter 100 geknüpft sein. Die genauen Details wird die neue Nds. Corona-Verordnung regeln, die bis jetzt noch nicht veröffentlicht ist. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt derzeit mit einem Wert von 130,1 (Stand: 6. Mai 2021) deutlich über dem für Lockerungen vorgesehen Schwellenwert. Verbindliche Aussagen sind darum derzeit schwierig. Bitte melden Sie sich in der nächsten Woche doch einmal beim Bürgertelefon des Landkreises, um Näheres zu erfahren. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt. Danke. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Jenny Raeder
Pressestelle schrieb am 06.05.2021 um 09:57 Uhr:
Hallo @Marie Nowak, Sie und Ihre KollegInnen brauchen für eine mögliche Wiederöffnung gewissen Vorlauf, das ist klar. Leider liegt auch der Kreisverwaltung die neue Nds. Corona-Verordnung, die am Montag, den 10. Mai in Kraft treten soll, bislang noch nicht vor. Darum kann ich Ihnen zu den Details nichts Verbindliches sagen. Normalerweise wird die neue Verordnung irgendwann zwischen dem späten Freitagnachmittag und Sonntagfrüh veröffentlicht. Sie finden Sie dann unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html. Ihre Fragen richten Sie dann gerne an die Corona-Hotline des Landes unter 0511 / 120 6000 (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage 10-17 Uhr). Schöne Grüße aus dem Kreishaus!
Pressestelle schrieb am 06.05.2021 um 08:53 Uhr:
Hallo @Bettina F., das Bundeskabinett hat erst vorgestern (?) eine Verordnung auf den Weg gebracht, die für Geimpfte wie Genesene gleichermaßen Erleichterungen bringen soll. Jetzt muss die Verordnung allerdings noch Bundestag und Bundesrat passieren. Bis dahin sind Genesene anders als Geimpfte noch nicht generell von der Testpflicht befreit. Näheres können Sie unter anderem hier nachlesen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erleichterungen-geimpfte-1910886. Schöne Grüße aus dem Kreishaus! Jenny Raeder
S. Buhl schrieb am 05.05.2021 um 18:13 Uhr:
Hallo, können sie mir sagen, ob dann auch die Unterbringung in Ferienwohnungen bzw. Urlaub verboten ist? Ich wollte in der Nähe von Hitzacker nächste Woche mit meinen Kindern auf einen Reiterhof. Ist das dann nicht möglich? Vielen Dank.
Marie Nowack schrieb am 05.05.2021 um 17:02 Uhr:
Momentan dürfen ab 10.5. die Beherbergungsbetriebe aufgrund der Notbremse nicht aufmachen. Wir müssen uns allerdings vorbereiten, da laut Auflagen eben Testpflicht besteht. Gibt es die Möglichkeit schon irgendwo vorweg zu erfahren, wie die Betriebe diese Vorlagen der Gäste dokumentieren können, bzw. bei einem Selbsttest im Urlaubsbetrieb vor dem Gastgeber dokumentiert wird. Und ob es für die , notfalls Positive Teste, zu reagieren ist (melden direkt beim Arzt) , VIelleicht ist es hier die falsche Stelle aber es muss irgendwie kommuniziert werden. Danke ggfls für eine weitere Leitung meiner Nachfrage LIeber Gruß aus Gartow
Bettina S. schrieb am 05.05.2021 um 17:02 Uhr:
Hallo, gilt der Wegfall der Testpflicht nicht auch für Genesene? Die werden immer vergessen zu erwähnen und das sorgt für Verwirrung. Die Politik setzt doch beide Gruppen gleich.
Pressestelle schrieb am 05.05.2021 um 09:49 Uhr:
Hallo @Herr Wirth, vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser ist berechtigt, da gemäß der Gesetzlichkeit die Notbremse per Allgemeinverfügung gelöst werden muss. Ihr Hinweis wurde entsprechend eingearbeitet. Schöne Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
Benjamin Wirth schrieb am 05.05.2021 um 04:47 Uhr:
Muss die Formulierung nicht heißen: „...muss gelöst werden.“?
Pressestelle schrieb am 04.05.2021 um 17:02 Uhr:
Hallo @Christoph Denger, das Land Niedersachsen hat den Landkreis Uelzen damit beauftragt, in Uelzen ein Impfzentrum einzurichten und dieses für die Menschen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg zu betreiben. Die Einflussmöglichkeiten des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind hier nur gering. Der Impffortschritt war zunächst eher beschaulich, was auf die nur bescheidenen Mengen Impfstoff zurückzuführen ist, die das Land für das Impfzentrum Uelzen zur Verfügung stellen konnte. Im Schulterschluss beider Landkreise und der drei hiesigen Samtgemeinden gelang es mit Zustimmung des Landes Niedersachsen, immerhin für über 80-Jährige temporär dezentrale Impfmöglichkeiten in Gorleben, Dannenberg, Lüchow und Clenze einzurichten (seit dem 29. April laufen die Zweitimpfungen in der Region). Dem Wunsch aus Lüchow-Dannenberg nach weiteren dezentralen Impfmöglichkeiten haben das Land und der Nachbarlandkreis Uelzen allerdings eine Absage erteilt. Bereits seit mehreren Wochen impfen viele HausärztInnen in Lüchow-Dannenberg ihre impfberechtigten PatientInnen, in Kürze sollen auch die BetriebsärztInnen mit Impfungen beginnen dürfen. Man kann davon ausgehen, dass der Impffortschritt dann weiter Fahrt aufnehmen wird. Bleiben Sie gesund! Schöne Grüße aus dem Kreishaus!
Christoph Denger schrieb am 04.05.2021 um 15:57 Uhr:
Die Impfquote in Lüchow Dannenberg Stand 3.05.2021 lag bei gerade mal 21%. Dies sind ca. 8% weniger als der Durchschnitt von Niedersachsen und das trotz einer sehr ungünstigen Alterstruktur mit vielen Menschen mit hoher Impfpriorität. Wie ist das zu erklären und was wird dagegen unternommen?
David Becker schrieb am 04.05.2021 um 12:45 Uhr:
Bereits der 2. Satz dieses Artikels wirft Fragen auf und ist, mindestens unglücklich formuliert. Wie soll "per Allgemeinverfügung" ein Inzudenzwert erklärt werden? Auch die unterstellung "diffuser Vorgänge" im privaten / familiären Bereich wurde im davorstehendem Satz mehr als fraglich niedergeschrieben. Es zeigt sich eindeutig, dass Ansteckungen im beruflichen Umfeld für die Verbreitung verantwortlich sind. Auch dass die 7-Tage Inzidenz auf 100.000 Einwohner bezogen wird, ist in unserem LK zu hinterfragen, da bei knapp 50.000 Einwohnern, jede Ansteckung doppelt ins Gewicht fällt. Sehr wackelige Begründungen für das Beschneiden sämtlicher Einwohner des LK DAN!
Heinz Rißmann schrieb am 04.05.2021 um 09:34 Uhr:
Was soll das??? Alle Bundesländer werden gleich behandelt, macht doch keinen Sinn. Wir haben im Landkreis 48 000 Einwohner, auf 1 220,75 km2, bedeutet 40 Einwohner auf 1km2 z.B. Hamburg, 1 851,872 Einwohner auf 755,22 km2, bedeutet 2452 Einwohner auf 1km2 Ein Inzidenz Wert von 100 hängt ja auch davon ab, wie viel wird denn getestet, somit kann man alles nach Oben oder Unten schrauben! Wenn hier nicht unterschieden wird, zwischen willkürlichem Testen (Beispiel: 10-1000000 Testungen) oder pro 100 000 Testungen, einheitlich in allen Bundesländern, führt es zwangsläufig zu falschen Ergebnissen. Diese Daten gibt es leider nicht in Deutschland, keine Aussage darüber. Das ist doch alles sehr fragwürdig, finden Sie nicht. H.Rißmann
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