Am ersten Mai-Wochenende ist der Inzidenzwert im Landkreis Lüchow-Dannenberg erstmals seit Beginn der Pandemie über 100 geklettert: Am Samstag (1. Mai 2021) meldete das Robert-Koch-Institut für die Region 103,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, am Sonntag und Montag (2. und 3. Mai) waren es 119,8. Um diesen Trend schnellstmöglich auszubremsen, greift für die Region seit Mittwoch, den 5. Mai 2021 nun die sogenannte „Bundes-Notbremse“.
Zuletzt hatten einerseits ein Ausbruchsgeschehen in einer Kita, aber auch Covid-19-Fälle in mehreren Betrieben sowie diffuse Geschehen in Familien im gesamten Kreisgebiet für einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen gesorgt. Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg wird darum für die Region die Überschreitung des Schwellenwertes von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen per Allgemeinverfügung erklären. Der Landkreis zählt damit in Niedersachsen zu den „Hochinzidenz-Kommunen“. Seit 5. Mai gelten damit verschärfte Regeln. Diese betreffen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen.
Ein Überblick über die wichtigsten Regeln:
Private Kontakte
Es gilt erneut die „1-und-1-Regel“: Die Mitglieder eines Haushalts dürfen sich mit maximal einer Person eines anderen Haushalts treffen. Diese Regel ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in der eigenen Wohnung oder unter freiem Himmel, z. B. im eigenen Garten, zu beachten. Nicht mitgezählt werden die eigenen Kinder bis 14 Jahre.
Nächtliche Ausgangssperre
Zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr in der Früh heißt es: zuhause bleiben! Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. im Rahmen der Berufsausübung oder wenn Kinder oder Tiere zu versorgen sind. Auch der Abendspaziergang oder die Joggingrunde ist weiterhin möglich, allerdings nur bis Mitternacht und allein. Shoppingtouren fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen. Einkäufe sollten also deutlich vor 22 Uhr abgeschlossen werden, um rechtzeitig um 22 Uhr zuhause zu sein.
FFP-Maske im ÖPNV
Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss mindestens eine FFP2-Maske über Mund und Nase ziehen – bislang reichte bei einer Inzidenz unter 100 eine einfache OP-Maske. Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht befreit.
Sport
Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist weiterhin möglich. Kinder bis 14 Jahre können sich außerdem in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern zum Sport unter freiem Himmel treffen. Was die Anleitenden angeht: Bei vollständig geimpften Personen kann auf die hier ansonsten vorgeschriebene Testung verzichtet werden.
Körpernahe Dienstleistungen
Die Öffnung von Friseursalons und Angebote der Fußpflege sind unter strengen Auflagen weiter zulässig: Sowohl die Dienstleister als auch die Kunden müssen allerdings einen FFP2-Maske tragen. Die Kunden müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Alle anderen körpernahen Dienstleistungen, die medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch nicht unbedingt notwendig sind, sind dagegen untersagt.
Geschäfte
Verkaufsstellen für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie der Supermarkt um die Ecke bleiben weiterhin geöffnet. Bei Läden mit bis zu 800 m² Fläche sind pro 20 m² nur eine Kundin oder ein Kunde zulässig. Es besteht unverändert die Maskenpflicht, in Form einer FFP2- oder einer medizinischen Maske.
In weiteren Geschäften ist „Click & Meet“, also der Einkauf mit Terminvereinbarung, bis zu einer Inzidenz von 150 zulässig. Bereits ab einer Inzidenz von 100 muss in diesen Geschäften allerdings ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Steigt der Inzidenzwert über 150 ist nur noch „Click & Collect“, also der Außer-Haus-Verkauf mit vorheriger Anmeldung, möglich. Maßgeblich ist hier der Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut veröffentlicht.
Freizeiteinrichtungen
Freizeiteinrichtungen aller Art müssen schließen. Dies betrifft in Lüchow-Dannenberg beispielsweise auch die Museen und Ausstellungen, die zuletzt mit Terminvereinbarung für Publikum öffnen durften. Büchereien dürfen hingegen geöffnet bleiben, wenn ein den Vorschriften entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.
Kitas und Schulen + + + Update vom 10. Mai 2021 + + +
Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 10. Mai 2021 gelten für Kitas und Schulen neue Regelungen:
Kindertageseinrichtungen wechseln ab 10. Mai bei einem Inzidenzwert bis 165 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Auch Kindertagespflegepersonen können einen Regelbetrieb anbieten.
Schulen bieten ab 10. Mai bei einem Inzidenzwert bis 165 Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B") an. Somit lernen Schülerinnen und Schüler in geteilten Lerngruppen tageweise in der Schule und tageweise von zu Hause.
Trauerfeiern
Werden die Abstände eingehalten und die Hygieneregeln beachtet, sind Trauerfeiern weiterhin möglich. In Regionen wie Lüchow.Dannenberg, wo aktuell die bundeseinheitliche Notbremse greift, ist die Teilnehmerzahl allerdings auf 30 Personen begrenzt.
Wie lange gilt der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Hochinzidenz-Kommune?
Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (Achtung: Hier werden nur die Werktage gezählt, nicht die Sonn- und Feiertage!) unter 100, muss die Notbremse am übernächsten Tag, also am siebten Tag, wieder gelöst werden. Dies erfolgt erneut über eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.
Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.