Der Lockdown der letzten Wochen wird bundesweit bis zum 31. Januar 2021 verlängert, darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Um durch Kontaktbeschränkung eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, fährt auch Niedersachsen das öffentliche Leben weiter runter.
„Auch in Lüchow-Dannenberg stagnieren die Zahlen seit Tagen auf einem zu hohen Niveau“, erklärt Landrat Jürgen Schulz. Bereits seit Mitte Dezember steht die Inzidenz-Ampel des Landes für Lüchow-Dannenberg auf „Rot“.
Bundesweit wird der Lockdown den gesamten Januar über verlängert, teils werden die Regeln noch verschärft. Die Niedersächsische Corona-Verordnung, die am Sonntag, den 10. Januar 2021 in Kraft tritt, regelt die Details.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:
Weiterhin sollen die Kontakte zum Schutz der eigenen Gesundheit und insbesondere zum Schutz vor einer ungehinderten und möglicherweise unbemerkten Ausbreitung des Corona-Virus auf das absolut nötige Minimum reduziert bleiben.
Neu ist ab dem 10. Januar, dass im Privaten als auch in der Öffentlichkeit Zusammenkünfte maximal mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt sind. Achtung: Die Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren entfällt.
Die Schulen bleiben zunächst zum großen Teil bis Ende Januar geschlossen und starten daher ab dem 11. Januar mit einem Distanzunterricht. Ausnahmen hiervon bilden die diesjährigen Abschlussklassen. Diese starten ab dem 11. Januar mit Präsenzunterricht in geteilten Lerngruppen, um sich auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen vorzubereiten. Ab dem 18. Januar ist auch für die Klassenstufen 1 bis 4 sowie Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Präsenzunterricht im Wechselmodell mit geteilten Klassen vorgesehen.
Die Kitas bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen, deren maximaler Umfang sich nach dem Alter der Kinder richtet wird sichergestellt.
Geschlossen bleiben weiterhin bis zunächst zum 31. Januar 2021 Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Außerdem kann in den sogenannten Hotspots – Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnsitz beschränkt werden, Ausnahmen bei einem triftigen Grund sind möglich. Die Entscheidung über eine mögliche Einschränkung trifft die jeweils örtlich zuständige Behörde.
Eine weitere wichtige Neuerung ergibt sich aus der am 11. Januar in Kraft tretenden neuen Quarantäne-Verordnungsfassung. Demnach müssen ab Inkrafttreten alle Einreisenden und Reiserückkehrer aus dem Ausland 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise in Niedersachsen eine Testung auf das Corona-Virus vornehmen.
Rat und Hilfe zur aktuellen Verordnung bietet die „Corona-Hotline“ des Landes Niedersachsen unter 0511 / 120 6000 (Mo. bis Fr. 8 bis 19 Uhr, Sa., So. 10-17 Uhr).
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation
Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.