Seit dem 6. Mai 2020 dürfen in Niedersachsen Outdoor-Sportanlagen wieder öffnen – dies gilt auch für die Sportanlagen des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Clenze, Dannenberg, Gartow, Hitzacker und Lüchow. Allerdings ist nur „kontaktloser Sport“ erlaubt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat jeder, der die Anlagen nutzt, einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur unter Einhaltung dieser 2-Meter-Abstandes betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
Weitere Hinweise, was der bei sportlichen Betätigung in Coronazeiten zu beachten ist, bietet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Die „zehn Leitplanken des DOSB“ stehen unter www.dosb.de zur Verfügung.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.
Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.