Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Schulbetrieb in Lüchow-Dannenberg angelaufen: mit erweitertem Gesundheitsschutz (28.04.2020)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 144/2020)

Die Abschlussklassen der Jahrgänge 9, 10 und 13 sind Montag (27. April 2020) wieder in den Schulalltag gestartet, in den kommenden Wochen werden nach und nach die weiteren Jahrgänge folgen. Ebenfalls seit Montag gilt für Schulen niedersachsenweit ein eigener Corona-Hygieneplan: Mehr Abstand, kleinere Klassen, gründliche Händehygiene sind die wichtigsten Bausteine, um Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Schulpersonal bestmöglich zu schützen.

„Bereits im Vorfeld gab es Begehungen in den einzelnen Schulen und umfangreiche vorbereitende Maßnahmen“, erklärt Dagmar Schulz, Leiterin des Fachdienstes Jugend-Familie-Bildung im Lüchower Kreishaus, „dank der guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, dem Gesundheitsamt und dem Gebäudemanagement sind wir gut aufgestellt. Der niedersächsische Hygieneplan wird in vollem Umfang erfüllt.“

Die wichtigsten Anforderungen des Hygieneplans:

  • Um eine Übertragung durch Tröpfcheninfektion zu vermeiden, ist auch im Schulalltag durchgängig ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten – egal ob dem Schulhof, im Lehrerzimmer, in den Toilettenräumen, in den Fluren oder im Klassenzimmer.
  • Je Klassenraum werden in der Regel nicht mehr als 16 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
  • Kinder und Jugendliche werden zeitversetzt unterrichtet, wodurch weniger Menschen gleichzeitig unterwegs sind.
  • Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz im Schulgebäude besteht nicht, da der Sicherheitsabstand gewährleistet wird.
  • Wichtig bleibt das häufige und gründliche Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden, kaltes Wasser ist hierfür ausreichend. Dafür können zusätzlich die Waschräume der Turnhallen genutzt werden.
  • Ergänzend werden an den Eingangsbereichen Spender mit Desinfektionsmittel angebracht. Von Kindern dürfen diese allerdings nicht unbeaufsichtigt genutzt werden.
  • Besonders wichtig ist das mehrmals tägliche Stoßlüften, um die Innenraumluft auszutauschen.
  • Die Reinigung der Schulgebäude ist mit den Dienstleistern im Detail besprochen und ausgeweitet worden.
  • Sportunterricht kann vorläufig aus Gründen des Infektionsschutzes nicht stattfinden.
  • Besprechungen und Konferenzen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden und wenn möglich per Video- oder Telefon-Konferenz erfolgen.
  • Wer bestätigt an Covid-19 erkrankt ist, muss die Schule unmittelbar darüber informieren.

„Der Hygieneplan stellt die Schulen vor große Herausforderungen und alle müssen sich erst auf die neue Situation einstellen. Insbesondere im Grundschulbereich ist eine altersgerechte Vermittlung und ein Einüben mit den Schülern erforderlich“, sagt Dagmar Schulz. „Aber ich bin mir sicher, dass die Regeln im Sinne des Gesundheitsschutzes nicht nur notwendig und sinnvoll, sondern zugleich sehr gut umsetzbar sind.“

Die Landesschulbehörde stellt den Rahmen-Hygieneplan zusammen mit weiteren Informationen und Materialien für Eltern wie für Lehrkräfte im Internet zum Download zur Verfügung: www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha