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Einzelhändler müssen vorsorgen: Abstandsregelungen gelten weiterhin (17.04.2020)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 126/2020)

In kleinen Schritten treten ab Montag, den 20. April 2020 erste Lockerungen der Beschränkungen der letzten Wochen in Kraft. Zur Erleichterung vieler Einzelhändler – und ihrer Kunden – dürfen beispielsweise Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Dies haben die Bundesregierung und die Länder am Mittwochabend beschlossen. Daran sind allerdings Bedingungen geknüpft: Es sind strenge Abstandsregelungen und hygienische Vorschriften einzuhalten – und zu überwachen.

In der Öffentlichkeit ist auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Was bedeutet das für die Geschäftsinhaber in Lüchow-Dannenberg? „Sie müssen angemessene Vorkehrungen treffen“, erklärt Jan Weber aus dem Krisenstab des Landkreises Lüchow-Dannenberg, „insbesondere muss der Zutritt zu den Verkaufsflächen gesteuert werden.“ Warteschlangen seien zu vermeiden. Dazu könnten Markierungen auf dem Fußboden oder Absperrungen zum Einsatz kommen, die man schon aus vielen Supermärkten kennt. Dies gelte insbesondere für den Kassenbereich, aber auch für die Verkaufsfläche generell – „und auch für den Platz vor dem Eingangsbereich des Geschäfts“, wie Weber betont. Der Einsatz eines Spuckschutzes im Kassenbereich sei empfehlenswert. Die Geschäftsbetreiber sollten auch über eine Eingangskontrolle nachdenken, rät Weber. Die bisherige Empfehlung für Lebensmittelmärkte, je 10 m² nur eine Person einzulassen, werde voraussichtlich in ähnlicher Form auch für andere Verkaufsstellen gelten. „Bei Kleinstläden sollte möglicherweise nur ein Kunde zur Zeit eingelassen werden“, regt Weber an. Auch Desinfektionsmittel sollte vorgehalten werden.

Die Verordnung des Landes Niedersachsen, die die Entscheidung der Bundesregierung vom Mittwoch weiter konkretisieren und verbindlich regeln wird, lag bis Freitagmittag noch nicht vor. Darum handle es sich hier zunächst nur um Empfehlungen, stellte Weber heraus, „um die Ladenbetreiber frühzeitig zu sensibilisieren.“ Über die Details der Verordnung werde der Krisenstab gesondert informieren.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de über die aktuelle Situation.

Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/coronavirus.

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