Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat in der vergangenen Woche einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres (MI) folgend zwei Versammlungen verboten. Dem Erlass zufolge waren auch Versammlungen mit nur zwei Teilnehmern zu unterbinden. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Lüneburg mitgeteilt, dass das Verbot vor dem Hintergrund der geltenden Verordnung des Landes Niedersachsen vom 7. April 2020 nicht zu erlassen gewesen wäre. Denn Versammlungen seien nach dieser Verordnung schon per se verboten. Dem Veranstalter hat das Gericht nahegelegt, sich wegen des in der Verordnung enthaltenen Versammlungsverbots an das Oberverwaltungsgericht zu wenden.
Um unnötige Prozesskosten zu vermeiden, hebt die Kreisverwaltung ihre Verbotsverfügung auf. „Inwiefern sich auch nach der am Freitag zu erwartenden neuen Fassung der Verordnung des Landes Niedersachsen separate Versammlungsverbote erübrigen, ist abzuwarten“, erklärte die Erste Kreisrätin Nadine Löser. Dies werde in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Spitzenverbänden geklärt.