Das Land Niedersachsen hat seine Maßgaben zur Beschränkung sozialer Kontakte leicht angepasst. Die neue Verordnung gilt seit gestern (8. April 2020).
Weiterhin sind Kontakte zu Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Allerdings: Das bisher geltende strikte Besuchsverbot für Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, wurde aufgehoben. Einem Osterbrunch im engsten Kreis steht also nichts mehr im Wege. Partys oder große Familienfeiern sind dagegen auch weiterhin tabu – es drohen hohe Bußgelder.
Neu ist, dass die Teilnahme an Hochzeitsfeiern wie auch an Beerdigungsfeiern im engsten Familien- und Freundeskreis gestattet ist. Die Teilnehmerzahl ist bei diesen Feierlichkeiten allerdings auf zehn beschränkt.
Gute Nachrichten für alle, die ihr Auto lieben: Vollautomatische Autowaschanlagen dürfen wieder betrieben werden.
Und für die Freunde von Speiseeis: Eisdielen dürfen ihre Ware weiterhin anbieten – allerdings nur in Form eines Außer-Haus-Verkaufs.
Der Verkauf von Blumen auf Wochenmärkten ist untersagt, in Blumengeschäften aber gestattet.
Die Neufassung der Verordnung steht im Internet unter www.luechow-dannenberg.de zum Herunterladen zur Verfügung (unter Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen).
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend unter www.luechow-dannenberg.de. Grundlegende Informationen und den aktuellen Krankenstand gibt es außerdem unter www.luechow-dannenberg.de/coronavirus.