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40 Jahre beim Landkreis Lüchow-Dannenberg: Thorsten Richter (01.08.2024)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 115/2024)

„Waidmannsheil, Waidmannsdank, ja, das höre ich regelmäßig“, sagt Thorsten Richter. Seit 40 Jahren ist der gebürtige Dannenberger und bekennende Nicht-Jäger beim Landkreis Lüchow-Dannenberg tätig, davon mehr als 20 Jahre in der Jagd- und Waffenbehörde.

Seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beginnt Thorsten Richter 1984 beim Landkreis. Nach bestandener Prüfung wird er 1987 gleich übernommen. Nach seinem Grundwehrdienst ist er ab 1989 im Straßenverkehrsamt tätig: erst in der Führerscheinstelle, dann in der Bußgeldstelle. 2001wechselt er zum Fachdienst Ordnung und wird – und bleibt bis heute – Sachbearbeiter für „Jagd-, Waffen- und Fischereiwesen“.

Ab Februar stehen die Kundinnen und Kunden bei Thorsten Richter und seiner Kollegin Schlange. Denn am 1. April beginnt das Jagdjahr. Jagdscheine müssen je nach Ausstellung jährlich oder alle drei Jahre verlängert werden. „Bei 1000 Jägerinnen und Jäger kommt da einiges an Publikumsverkehr zusammen.“ Hier spielt auch der Jagdtourismus eine Rolle. „Mehrheitlich sind es Dänen, die beantragen bei uns einen Ausländerjagdschein, seit etwa zwei Jahren hat dies an Bedeutung gewonnen.“

Ein dritter Kollege kümmert sich in dem kleinen Team im Wesentlichen um die Jägerprüfungen. „Fast monatlich führen wir Jägerprüfungen durch, elf im Jahr mit insgesamt rund 500 Prüflingen, die kommen aus ganz Deutschland“, sagt Richter. „Der Bedarf ist unglaublich.“ Tatsächlich liegt es im Ermessen der Landkreise, wieviele Prüfungen sie im Jahr anbieten. „Die meisten Kreise bieten nur eine Prüfung im Jahr.“

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist das Waffenrecht. Alle drei Jahre muss die „persönliche Eignung“ der Personen, die Waffen besitzen, überprüft werden. „Die Unzuverlässigen rausfiltern“, nennt Richter das. Wer straffällig geworden ist oder beispielsweise Probleme mit Alkohol oder Drogen hat, muss mit einer genaueren Überprüfung rechnen – und damit, dass ihm die Waffen weggenommen werden. Denn natürlich geht es um die Sicherheit. Nur ungern denkt er an einen Vororttermin bei einem Waffenbesitzer, der seinen Waffenschrank unverschlossen gelassen hatte – und im gleichen Raum spielte der kleine Sohn des Mannes.

Weitere Aufgaben von Thorsten Richter und seinem Team sind die Überprüfung der 45 Schießstätten im Kreisgebiet. Alle vier Jahre steht dies an, zusammen mit einem Mitarbeiter des Bauamts und einem amtlichen Sachverständigen. Auch wer ein größeres Feuerwerk geplant, muss sich zwar nicht das Böllern an sich, aber den Kauf des Pulvers (Nitrocellulose) von Richter genehmigen lassen.

 

 

 

 

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