Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen

Mehrere Fälle von Staupe bei Waschbären (05.04.2024)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 56/2024)

Im Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind vermehrt Hinweise zu erkrankten und verstorbenen Waschbären eingegangen. „Der Verdacht liegt nahe, dass eine Staupe-Infektion die Ursache ist“, sagt Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge. Mittlerweile sind 16 Kadaver von Waschbären und Füchsen zur Untersuchung an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gesendet worden, in 8 Fällen (6 Waschbären, 2 Füchse) gab es bereits einen positiven Befund auf Staupe. Staupe ist keine anzeigepflichtige Erkrankung, ein behördenseitiges Vorgehen ist also nicht fest vorgeschrieben.

Keine Gefahr für Menschen – Impfung schützt Hunde

Neben Dachs, Baum- und Steinmarder, Fuchs, Iltis, Wiesel, Waschbär und Wolf können auch Haushunde an der Staupe erkranken. „Hunde sollten grundsätzlich einen belastbaren Impfschutz gegen Staupe haben und so gehalten und ausgeführt werden, dass der direkte Kontakt mit kranken Wildtieren ausgeschlossen ist“, erklärt die Amtstierärztin.

Für den Menschen geht von dem Virus dagegen keine Gefahr aus.

 

Fachinformationen Staupe

Das Virus zeichnet sich durch seine relative Hitzelabilität aus. Sonnenbestrahlung zerstört das Virus innerhalb 14 Stunden, bei Zimmertemperatur allerdings kann es sich über einige Tage infektiös bleiben. Umfangreiche Informationen hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zusammengestellt.

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/fachinformation-staupe-73586.html

Staupe im europäischen Tiergesundheitsrecht

Staupe ist keine nach der Durchführungsverordnung der EU (2018/1882) gelistete Seuche. Somit gibt es auch keine festgelegten Maßnahmen oder behördliche Zuständigkeiten bei Feststellung von Staupe.  

Jagd

Jäger sollten besondere Vorsicht im Umgang mit Haarraubwild walten lassen. Es besteht die Gefahr, dass sie mit ggf. kontaminierter Kleidung auch ihre Jagdhunde anstecken, auch wenn der Jagdhund keinen direkten Kontakt zu dem Wildtier hatte.

Wenn dem Jäger auffällige Tiere begegnen, sollte dieser das Tier erlösen und unschädlich beseitigen oder zur pathologischen Untersuchung weitergeleitet werden. Probenbegleitscheine für die Untersuchung auf Wildtiere sind hier eingestellt: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/wildtiere_und_jagd/diagnostik-von-wildtierkrankheiten-in-niedersachsen-fallwild-dem-tod-auf-der-spur-195274.html

Es sollten insbesondere auffällige Tiere eingesendet werden, in Verwesung befindliche Kadaver kommen für eine Untersuchung nicht infrage.

Entsorgung infizierter Tiere

LAVES Merkblatt: https://www.laves.niedersachsen.de/download/149986/Entsorgung_von_Wild_und_Wildteilen_-_Informationen_fuer_den_Jaeger.pdf

 

 

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?