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Stellungnahme zur Pressemitteilung der Solidarischen Provinz, U.Müller, vom 21.05.2023 (23.05.2023)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (PM 82/2023)

In der Pressemitteilung (der Solidarischen Provinz) werden zwei Sachverhalte miteinander vermischt.

Es ist tatsächlich so, dass es in der Bearbeitung von Einbürgerungen beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, ebenso wie in vielen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten, zu Verzögerungen gekommen ist.  Durch die Corona-Pandemie und Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine mussten die Mitarbeitenden zusätzliche Aufgaben übernehmen und auch in anderen Bereichen aushelfen. Weiterhin hat sich durch eine Gesetzesänderung die Anzahl der Berechtigten für die Einbürgerungen enorm erhöht.
Der Landkreis ist ständig bemüht, neues Personal anzuwerben und es erfolgte auch eine Aufstockung des Personals in der Ausländerbehörde. So konnte der Verfahrensrückstand weiter abgebaut werden.

Eine Verknüpfung der grundsätzlichen Arbeit in der Ausländerbehörde mit dem laufenden Verfahren eines Korruptionsvorwurfes eines Mitarbeitenden ist unlauter und diskreditiert die insgesamt sieben Mitarbeitenden der Ausländerbehörde. Diese Vermischung wird auf das Schärfste zurückgewiesen!

Zu den allgemeinen Anwürfen im Umgang mit Migranten und Migrantinnen: Beim letzten „Runden Tisch Migration“ wurden im Beisein von Frau U.Müller diverse zielführende Verabredungen zur Unterstützung der Geflüchteten und Vertriebenen getroffen.

  • Der Landkreis wird unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Kreistag weitere finanzielle Unterstützung für das Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung zur Verfügung stellen.
  • Die Durchführung weiterer Sprachkurse wird unterstützt.
  • Eine Kinderbetreuung bei den Sprachkursen soll angeboten werden.
  • Die Beförderungsmöglichkeiten zu den Sprachkursen wird verbessert.
  • Das Jobcenter war mit mehreren Mitarbeitenden beim „Runden Tisch“ anwesend und es wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Unterstützung der Betroffenen verabredet.
  • Landkreis und Samtgemeinden regeln in einer Vereinbarung die gemeinsame Verantwortung für Geflüchtete und Vertriebene. Dazu gehört auch die Wohnraumbeschaffung. Damit Neuankommenden auch wieder von Landkreis angemieteter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann, ist es ein Ziel, dass anerkannte Asylbewerber und Asylbewerberinnen in eigenständige Wohnungen umziehen. Allerdings wird ausdrücklich niemand gezwungen, eine Wohnung zu verlassen.
  • Die Wohnungsnot im Landkreis ist bekannt. Sie gilt für alle Segmente von sozialem Wohnungsbau bis zu höherwertigen Wohnungen und insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, gleich ob Deutsche oder Ausländer. Dazu gibt es auf verschiedenen Ebenen Initiativen für genossenschaftlichen Wohnungsbau. Auch der Landkreis ist dazu gemeinsam mit den Samtgemeinden im Gespräch.

Zu den Zugangsbeschränkungen zu der Kreisverwaltung und der Möglichkeit einer verlässlichen Terminvereinbarung wurde bereits ausführlich auch über die örtliche Presse informiert.
Gerne wird der sachliche Dialog zur Verbesserung der Situation von migrantischen Menschen mit der Solidarischen Provinz noch intensiviert.

 

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