Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, kommen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer zum Einsatz. Die Betreuungsbehörde des Landkreises sucht Interessierte, die sich für volljährige Menschen einsetzen wollen, welche nicht allein zurechtkommen: Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich um die Belange der Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit, Behinderung oder psychischer Einschränkungen die für sie wichtigen Entscheidungen nicht allein treffen können.
Rund 1600 Betreuungsverfahren werden derzeit beim Betreuungsgericht Dannenberg geführt. Im Auftrag des Gerichts unterstützen sie Menschen mit psychischen Krankheiten oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen. Der Umfang der gesetzlichen Betreuung wird festgelegt: Neben der Regelung behördlicher Angelegenheiten, dem Stellen von Anträgen und der Bearbeitung der persönlichen Post der betreuten Menschen kann es beispielsweise auch um die Organisation der Pflege oder die Regelung gesundheitlicher und finanzieller Angelegenheiten gehen.
Ein Studium ist nicht erforderlich, aber die Bereitschaft, Sachkunde zu erwerben. Ein erfolgreicher Abschluss als Sozialpädagogin/Sozialarbeiter oder als Juristin/Jurist ist von Vorteil. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer werden nach Fallpauschalen aus Mitteln des niedersächsischen Justizministeriums vergütet.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Übernahme von Berufsbetreuungen interessieren, können telefonisch Kontakt zur Betreuungsbehörde des Landkreises aufnehmen: Tel.: 05841 120-811, -812, -813 oder eine E-Mail senden: betreuungsstelle@luechow-dannenberg.de
Sie erhalten von uns zeitnah erste Informationen zum Thema und anschließend einen Termin für ein persönliches Gespräch, das auch erst einmal unverbindlich sein kann.
(Informationen aktualisiert 18.08.2023)