Gem. § 27 Abs. 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) vom 23.02.2004 (Nds. GVBl., S. 83), - in der zurzeit geltenden Fassung – hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg durch Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung am 11.10.2021 für das Gebiet des Dannenberger Deich- und Wasserverbandes die 1. Änderung der Verordnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg über die Deichverteidigung im Dannenberger Deich- und Wasserverband erlassen:
§ 1
§ 5 Absatz 1 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Die mobilen Elemente der Hochwasserschutzmauer in Wussegel sind innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einmal abschnittsweise aufzubauen. Die Koordination der Übung in jährlich rotierenden Verfahren der drei Verbände, Gartower Deich- und Wasserverband, Dannenberger Deich- und Wasserverband, Jeetzeldeichverband, obliegt dabei dem Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände. Der Ablauf ist zu dokumentieren und der Bericht dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vorzulegen.“
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung in Kraft.
Lüchow, den 20.12.2021
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die Landrätin
In Vertretung
gez. Stellmann
(S.)