Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die Kreiswahlleiterin
Aufgrund einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. 2014, S. 35) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBl. 2021, S. 368) ändere ich meine Wahlbekanntmachung vom 31.03.2021 (veröffentlicht am 13.04.2021) in folgenden Punkten ab:
Ziffer 1.5 Satz 1 (Wahl des Kreistages): Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 9 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr. 2 NKWG)
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 12 (bisher 30) Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen
Ziffer 2.3 Satz 1 (Wahl der Landrätin / des Landrates : Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 45 d Abs. 3 i.V.m. § 52 d Abs. 2 NKWG)
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 84 (bisher 210) Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Lüchow (Wendland), den 23.06.2021
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die Kreiswahlleiterin
gez.
Löser
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