Die Verordnung tritt am 8. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 22. Juni 2020. Abweichend hiervon tritt Satz 1 von § 1 Abs. 6 und 6 a erst mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
Hier steht die Verordnung zum Herunterladen zur Verfügung.