Die Firma EEG Energiegesellschaft I GmbH & Co. KG, Melle beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen in der Stadt Wustrow, Gemarkung Teplingen, Flur-Flurstück(e): 21-1, 21-1, 21-1, 21-11, 21-34
Sie hat beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. 2021 S. 123), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1362), in Verbindung mit der Ziff. 1.6.2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Art. 1 Erste ÄndVO vom 12.01.2021 (BGBl. I S. 69) am 03.05.2021 beantragt, wie an gleicher Stelle bekanntgemacht.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Bescheid vom 08.02.2023 , Az.: 63-21400003.263 antragsgemäß entschieden und genehmigt.
Dieser Genehmigungsbescheid wird nun mit dem 1. Änderungs- und Ergänzungsbescheid vom 29.08.2023 ergänzt und teilweise geändert.
Die Änderungen beziehen sich auf die Höhe der Rückbaubürgschaft, den Verzicht auf den Einbau eines Antikollisionssystems und das vorläufige Verbot des Nachtbetriebes.
Ergänzt werden Nebenbestimmungen zur Bodendenkmalpflege und die zusammenfassende Darstellung und die begründete Bewertung nach § 20 der 9. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Gem. § 10 BImSchG in Verbindung mit § 21 a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG in der Fassung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), werden der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfs-belehrung als Anlage öffentlich bekanntgemacht.
Der gesamte Bescheid ist vom 04.09.2023 bis zum 22.09.2023 werktäglich beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Str. 10,
29439 Lüchow, Zimmer B 303
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
einzusehen.
Außerdem wird der Bescheid über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de/portal/ bekannt gemacht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt, mit der Folge, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat zu laufen beginnt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, d. h. ein Monat nach Ende der Auslegungsfrist, von den Personen, die Einwendungen erhoben hatten, schriftlich beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow (Wendland), angefordert werden.
Anlage
Änderungs- und Ergänzungsbescheid
- Entscheidung
Aufgrund der §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Ziff. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV in Verbindung mit der Nr. 8.1 a) der Anlage zu § 1 (2) der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz wird hiermit die der
EEG Energiegesellschaft I GmbH & Co. KG
Wellingstraße 66
49328 Melle
auf Antrag vom 03.05.2021, komplett überarbeitet am 13.08.2021, am 08.02.2023 erteilte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen auf den oben bezeichneten Grundstücken geändert und ergänzt.
- Die Änderung der Genehmigung umfasst im Wesentlichen die Korrektur der Höhe der Rückbaubürgschaft, der Verzicht auf den Einbau eines Antikollisionssystems für Raubvögel und das vorläufige Verbot des Nachtbetriebes.
- Die Ergänzungen umfassen eine „aufschiebende Bedingung“ für bodenarchäologische Untersuchungen und eine zusammenfassende Darstellung und die begründete Bewertung nach § 20 der 9. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
- Im Übrigen bleibt die Genehmigung vom 08.02.2023 unverändert bestehen.
- Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen. Diese werden durch gesonderten Bescheid festgesetzt.
-
VIII. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Bei schriftlicher Erhebung muss der Widerspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingegangen sein.