Aufgrund § 13 der Geflügelpest-Verordnung hebe ich hiermit meine Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 05.01.2022 auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lüchow (Wendland), den 10.03.2022
-Siegel-
gez.
Dagmar Schulz
Landrätin