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Allgemeinverfügungen

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020

Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, in welcher Reihenfolge die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgen werden. Diese Priorisierung beruht auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI). Diese Verordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten.

Hier steht sie zum Herunterladen zur Verfügung.

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