Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, in welcher Reihenfolge die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgen werden. Diese Priorisierung beruht auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI). Diese Verordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten.
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