Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 19. Mai 2020 bringt Änderungen zur Besuchsregelung in Krankenhäusern und Heimen mit sich (§ 2 a). Sie tritt am 20. Mai 2020 in Kraft.
Hier steht sie zum Herunterladen zur Verfügung.