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Allgemeinverfügungen

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 19. Mai 2020

Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 19. Mai 2020 bringt Änderungen zur Besuchsregelung in Krankenhäusern und Heimen mit sich (§ 2 a). Sie tritt am 20. Mai 2020 in Kraft.

Hier steht sie zum Herunterladen zur Verfügung.

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