Ansprechpartner & mehr

Allgemeinverfügungen

Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April 2020

Die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie umfasst unter anderem Regelungen zur Reduzierung physischer Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum. Die VO ersetzt vorherige Verordnungen beziehungsweise die Allgemeinverfügung vom 23. März 2020.

Den Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz und Verordnungsblatt 8/2020 vom 7. April 2020 gibt es hier.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?