Haushaltssatzung
des Zweckverbandes
Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 16 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in der z.Zt. geltenden Fassung i.V.m. den §§ 110 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z.Zt. geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg am 02.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.155.700 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.155.700 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.127.000 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.092.200 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 0 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 3.000 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 5
Die für das Haushaltsjahr 2020 aufzubringende Verbandsumlage beträgt 2.335.300 €. Es entfallen hiervon auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg 778.433,33 € und auf den Landkreis Uelzen 1.556.866,67 €.
§ 6
Für die Befugnis des Geschäftsführers, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 16 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 117 NKomVG zuzustimmen, gelten Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 15.000 € als unerheblich.
Uelzen, den 02.12.2019
Schulz
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Teske
Geschäftsführung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 16 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG ab dem 15.04.2020 an für sieben Arbeitstage (Montag – Freitag) im Kreishaus des Landkreises Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0581 / 82119; E-Mail: h.wolk@landkreis-uelzen.de) erfolgen.
Uelzen, den 31.03.2020
Teske
Geschäftsführer