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Allgemeinverfügungen

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg für das Haushaltsjahr 2020

 

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes

Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg

für das

Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 16 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zu­sam­men­­arbeit (NKomZG) in der z.Zt. geltenden Fassung i.V.m. den §§ 110 ff. des Nieder­sächsischen Kommunal­verfassungsgesetzes (NKomVG) in der z.Zt. geltenden Fassung hat die Verbands­ver­sammlung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg am 02.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                                3.155.700 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                   3.155.700 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                                    0 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                                        0 €

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                  3.127.000 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                 3.092.200 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                                    0 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                            3.000 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                               0 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                              0 €

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.

 

§ 5

Die für das Haushaltsjahr 2020 aufzubringende Verbandsumlage beträgt 2.335.300 €. Es entfallen hiervon auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg 778.433,33 € und auf den Landkreis Uelzen 1.556.866,67 €.

 

§ 6

Für die Befugnis des Geschäftsführers, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus­zah­lungen nach § 16 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 117 NKomVG zuzustimmen, gelten Auf­wendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 15.000 € als unerheblich.

 

Uelzen, den 02.12.2019

 

Schulz                                                                                 

Vorsitzender der Verbandsversammlung                                          

 

Teske

Geschäftsführung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 16 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG ab dem 15.04.2020 an für sieben Arbeitstage (Montag – Freitag) im Kreishaus des Landkreises Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0581 / 82119; E-Mail: h.wolk@landkreis-uelzen.de) erfolgen.

 

Uelzen, den 31.03.2020

Teske

Geschäftsführer

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