- Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 17.12.2018
Artikel I
Aufgrund der §§ 12 und 89 S. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.10.2019 (GVBl. S. 300) hat der Landrat am 22.03.2020 im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter die folgende 1. Satzung zur Änderung der Haupsatzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 17.12.2018 beschlossen:
§ 10
(2) Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung. Allgemeinverfügungen aus Gründen des Infektions- und Seuchenschutzes werden im Internet unter der Adresse www.luechow-dannenberg.de verkündet und bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die Internetadresse ist in der Elbe-Jeetzel-Zeitung nachrichtlich hinzuweisen.
Artikel II
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 22.03.2020 tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Lüchow (Wendland), den 22.03.2020
Landkreis Lüchow-Dannenberg
-Siegel -
Gez. Landrat Jürgen Schulz