Das Tragen der sogenannten Alltagsmasken aus Stoff ist ab sofort nicht mehr ausreichend.
Mit Inkrafttreten der neuen landesweiten Corona-Verordnung wurde unter anderem die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken) oder FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken (KN95/N95) in Geschäften und bei der Nutzung des ÖPNV vorgeschrieben. Zur Verringerung des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ordnet der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder FFP2- Masken oder vergleichbaren Masken (KN95/N95) darüber hinaus in allen Gebäuden der Kreisverwaltung an. Wer ein Dienstgebäude des Landkreises betritt, hat unbedingt eine solche Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Besucherinnen und Besucher der Zentraldeponie in Woltersdorf. Hier ist ab dem Eingangstor eine der oben genannten Masken zu verwenden.
Diese Regelung gilt für die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger die für einen unumgänglichen Termin in die Kreisverwaltung kommen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die in einer Übergangsphase keine medizinische Maske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Maske (KN95/N95) dabeihaben, wird der Landkreis eine Maske zur Verfügung stellen.