Ergebnisse der Elternbefragung: Auf ging's zur Entscheidungsfindung in den Kreistag...
Die Elternbefragung wurde nach den Osterferien 2009 durchgeführt. Zur Information der Eltern sind zwei Veranstaltungen in Lüchow (Wendland) am 20.04.2009 und in Dannenberg (Elbe) am 21.04.2009 durchgeführt worden.
Der Informationsabend in Lüchow (Wendland) am 20.04.209 wurde von ca. 20 Eltern besucht; am 21.04.2009 in Dannenberg (Elbe) von ca. 25 Eltern. Die geschaltete Informationshotline wurde von 14 Eltern in Anspruch genommen.
Die Kreisverwaltung hat am 16. und 17.04.2009 die Fragebögen an die Grundschulen und Kinder- tageseinrichtungen verteilt. Die Elternbefragung lief vom 20.04.2009 bis zum 04.05.2009. Am 05.05.2009 wurden die Fragebögen wieder eingesammelt.
Insgesamt sind 1.990 Fragebögen verteilt worden. Im Rücklauf sind 1.071 Fragebögen gewesen. Das entspricht einer Beteiligung von 53,82 %.
Die Auswertung erfolgte am 29.06.2009 und wurde jahrgangsweise vorgenommen. Zum Kindergartenjahrgang wurden die Vorschulkinder hinzugerechnet.
Für die Errichtung einer IGS sind mindestens 130 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang erforderlich. Bei der Errichtung einer KGS ist abhängig von der gymnasialen Übergangsquote eine festzulegende Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang erforderlich, z.B. bei einer gymnasialen Übergangsquote von 45 % mindestens 120 Schülerinnen und Schüler, darunter jeweils 54 für den Gymnasialzweig. Ausnahmen von den Mindestgrößen sind nicht möglich.
Bei der Auswertung war auffällig, dass ein relativ hoher Anteil an Fragebögen nicht auszuwerten war, weil entweder mehrere Schulformen angekreuzt wurden oder keine Schulform ausgewählt wurde. Bei den Mehrfachnennungen wurde in der Regel sowohl eine Gesamtschulform als auch das gegliederte Schulsystem gewählt.
Nachfolgend werden die absoluten Zahlen nach Jahrgängen gegliedert aufgeführt. Eine Aufgliederung nach Standorten unterbleibt, weil schon die Gesamtzahlen nicht ausreichend sind.
Kindergarten/Vorschule: IGS: 81, KGS: 85, gegliedertes System: 49, keine Auswertung möglich: 33 | 248 |
Klasse 1: IGS: 74, KGS: 63, gegliedertes System: 60, keine Auswertung möglich: 33 | 230 |
Klasse 2: IGS: 95, KGS: 81, gegliedertes System: 73, keine Auswertung möglich: 55 | 304 |
Klasse 3: IGS: 79, KGS: 73, gegliedertes System: 77, keine Auswertung möglich: 60 | 289 |
| 1.071 |
Es ist festzustellen, dass bereits heute die Schülerzahlen nach dem Befragungsergebnis nicht ausreichend sind, um die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule zu beantragen. Eine Zukunftsprognose bei sinkenden Schülerzahlen würde daran nichts ändern.
Es gibt kein deutliches Zeichen für eine bestimmte Gesamtschulform und auch nicht für einen bestimmten Standort. Es gibt jeweils Eltern, die ihr Kind auch an einem Alternativstandort an einer Gesamtschule anmelden würden. Jedoch würde das keinem Standort helfen, weil ja die Schülerzahlen nicht ausreichen.
Die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind auch bei einer der nicht favorisierten Gesamtschulform anzumelden, wurde nicht abgefragt und kann daher nicht ausgewertet werden.
Der Kreistag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.09.2009 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Absichtserklärung des Kreistages zur Schulentwicklungsplanung im Landkreis Lüchow- Dannenberg
Der mit Beschluss des Kreistages am 30.04.2008 festgelegte Rahmen, der SEP mittel- und langfristig der pädagogischen, baulichen und strukturellen Entwicklung mit den im Beschluss benannten Zielen Rechnung zu tragen, wird bekräftigt. Im Einklang mit dem eindeutigen Ergebnisse aus der Veranstaltung zur Beteiligung der (Schul-) Öffentlichkeit in Hitzacker wird der Erhalt der bisherigen 5 Schulstandorte im Landkreis Lüchow-Dannenberg in den Schulentwicklungsplan explizit aufgenommen.
Die baulichen schulischen Investitionen im Bereich Clenze dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen an den anderen kreiseigenen Schulen zu verhindern. In Anbetracht der besonderen ländlichen und finanzschwachen Struktur unserer Region wird der Landrat beauftragt, mit der Landesregierung/dem Kultusministerium in Verhandlung zu treten, um Möglichkeiten für Schulversuche, Einzelerlasse und ggf. den Status Modellregion auszuloten.
Die Qualität und Vielfalt des Bildungsangebotes unter Berücksichtigung annähernd gleicher Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land sollen dabei hinreichend berücksichtigt werden. Um der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen, soll dort, wo es nötig ist, eine gemeinsame, schulformübergreifende Beschulung legalisiert werden. Beispielsweise sollten organisatorische Einsparungen ermöglicht werden, indem Schülern unterbesetzter Pflichtkurse verschiedener Schulformen zusammengelegt werden können.
Die Schulen an den 5 Standorten werden aufgefordert, Schwerpunkte und Profile an ihren Schulen mit den Schulen am gleichen Standort zu diskutieren und schulorganisatorische Synergieeffekte auszuloten und umzusetzen. Oberstes Gebot soll die pädagogische Qualität für die Schülerinnen und Schüler haben. Das Ziel „ein Mehr an höherwertigen Abschlüssen zu erreichen“ soll Umsetzung in der Realität erfahren.“