Kontakte des Landkreises und der Gemeinden

Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Info

Name, Sitz und Stellung des Beirates

  • Der Beirat führt den Namen " Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg " .

  • Der Beirat hat seinen Sitz im Kreishaus, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow.

  • Der Beirat ist unabhängig und weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden.

Aufgaben des Beirates

Der Beirat unterstützt den Landkreis Lüchow-Dannenberg bei der Verwirklichung der Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 25.11.2007.

Insbesondere obliegen dem Beirat folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der/des Behindertenbeauftragten

  • Verbesserungsmöglichkeiten im Behindertenbereich aufzeigen

  • Erstellen eines Maßnahmen- und Prioritätenkataloges zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen

  • Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden, die mit Aufgaben im Bereich von Menschen mit Behinderungen betraut sind

  • Vorschlagsrecht für die Bestellung der des Behindertenbeauftragten im Landkreis Lüchaw-Dannenberg.

Bildung und Zusammensetzung des Beirates

Dem Beirat sollen angehören:

  • die/der Behindertenbeauftragte

  • zwei Mitglieder der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Lüchow-Dannenberg

und je ein Mitglied der nachstehenden im Landkreis Lüchow-Dannenberg vertretenen Verbände, Gruppen und Organisationen:

  • Haus der Lebenshilfe Lüchow-Dannenberg e.V.

  • Sozialverband Deutschland und Sozialverband VdK Lüchow-Dannenberg

  • Kreissportbund Lüchow-Dannenberg.

Weitere im Landkreis ansässige oder sich neu gründende Verbände oder Organisationen, die die Interessen behinderter Menschen vertreten, können sich um Aufnahme in den Beirat bewerben, Über die Aufnahme entscheidet der Landrat auf Vorschlag des Beirates.

Die ordentlichen Mitglieder des Beirates sollen vornehmlich dem Personenkreis der Menschen mit Behinderungen angehören, können aber auch legitimierte Interessenvertreter sein.

Karte
ZUM THEMA