Rechtliche und allgemeine Informationen zu Samtgemeinden
Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohnerinnen und Einwohner haben, können zur Stärkung der Verwaltungskraft Samtgemeinden bilden. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wurden mit der Verwaltungs- und Gebietsreform 1972 flächendeckend die 5 Samtgemeinden Lüchow, Dannenberg (Elbe), Hitzacker (Elbe), Clenze und Gartow gebildet. Mit dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz wurden im Jahre 2006 die Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und die Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) zur Samtgemeinde Elbtalaue zusammengeschlossen. Die Samtgemeinde Gartow blieb bestehen.
Zu den Aufgaben der Samtgemeinde gehören unter anderem
- die Aufstellung der Flächennutzungspläne,
- die Trägerschaft der allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen),
- die Einrichtung und Unterhaltung von Büchereien
- die Einrichtung und Unterhaltung von Sportstätten
- den Bau und die Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen,
- die Errichtung weiterer öffentlicher Einrichtungen
- die Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz.
Darüber hinaus erfüllen die Samtgemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden und die Aufgaben, die ihnen von allen Mitgliedsgemeinden übertragen werden. Weiteres zu Samtgemeinden ist den §§ 71 ff. Niedersächsische Gemeindeordnung zu entnehmen.