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Rundlinge als Weltkulturerbe

Rundlinge als Weltkulturerbe?
Historisch gewachsene, gut erhaltene Kulturlandschaft
 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) möchte für bis zu 15 Rundlingsdörfer im Wendland die Anerkennung als Weltkulturerbe bei der UNESCO beantragen. Seit Ende März 2011 wurden die infrage kommenden Dörfer darüber informiert, was der Titel "Weltkulturerbe" bedeutet. Dazu konnte mit Herrn Dr. Arne Lucke, dem ehemaligen Bodendenkmalpfleger und Kreisarchäologen, ein versierter Fachmann gewonnen werden. Als Projektmanager des Antragsverfahrens hat er eine umfangreiche Konzeption entwickelt.
Hier Auszüge aus seinem Manuskript:

Ausgewählte Rundlinge

Nach den strengen Kriterien der Welterbekonvention wurde zunächst mit 15 typischen Rundlingsdörfern des Niederen Drawehn eine Vorauswahl unter den etwa 100 noch erhaltenen Rundlingen des Hannoverschen Wendlands getroffen. Dieser Vorschlag gilt vorbehaltlich der fachwissenschaftlichen Begutachtung, Auswahl und letztendlichen Entscheidung durch das zuständige Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Zu den für eine Antragstellung sich vorteilhaft erweisenden Alleinstellungsmerkmalen dieser wendländischen Rundlingsdörfer gehören:

  • eine weitgehend unversehrte bauliche und dörfliche Struktur und Geschlossenheit
  • die Einbettung in eine seit dem Mittelalter gewachsene und teilweise noch gut erhaltene Kulturlandschaft
  • der besondere ethno-historische Bezug zu deutsch-slawischen Kulturbegegnungen

Zu den zunächst für eine Beantragung zum UNESCO-Welterbestatus ausgewählten Rundlingen gehören:

Bussau, Diahren, Göttien, Gühlitz, Güstritz, Jabel, Jeetzel, Köhlen, Loge, Lübeln, Mammoißel, Reetze, Saaße, Satemin und Schreyahn

Diese sogenannten "perfekten" Rundlinge gehören zwar meist einer jüngeren Phase der Rundlingsentwicklung an, sind aber wegen ihres Gesamtbildes, ihrer Ensemble-Geschlossenheit und der Fülle der herausragenden Einzeldenkmale am besten geeignet, die kulturgeschichtliche Besonderheit der Rundlingsdörfer zu dokumentieren.

Alle genannten Rundlinge gehören zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu den Gruppen baulicher Anlagen, die bereits Ensembleschutz genießen bzw. sind als Einzeldenkmale geschützt.

Auf Grund einer zurzeit noch andauernden Überarbeitung sowohl des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes als auch der Denkmalkartei des Landkreises könnten sich hier in den nächsten Jahren allerdings geringfügige Änderungen des jeweiligen Denkmalstatus ergeben.

Chancen und Risiken

Zu den Chancen eines Weltkulturerbestatus gehören:

  • ansteigender Bekanntheitsgrad, hochwertiges Qualitätssiegel, verstärkte Wirtschaftsimpulse, mehr Arbeitsplätze, mehr Zuzug, weniger Abwanderung, höhere Immobilienpreise, Erhalt von Infrastrukturen, Ansiedlung von Gewerbebetrieben, höheres Steueraufkommen, Fördermittel des Bundes und der Länder, kulturtouristische und städtebauliche Impulse, im hohen Maße identitätsfördernd, verbesserter Denkmalschutz, Förderung des regionalen Tourismus.

Wenn sich die Beteiligten nicht über die Verpflichtungen und die Tragweite der Welterbekonvention im Klaren sind, könnten zu den Risiken eines Welterbestatus möglicherweise gerechnet werden:

  • In der Denkmalpflege sind strenger ausgelegte Auflagen möglich (z. B. Denkmalschutz, Pufferzonen, Sichtachsen), jedoch immer nur auf der Basis der bereits bestehenden Gesetzgebung.
  • Strengere Auflagen für Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biogasanlagen und Mastanlagen sind nur innerhalb der Pufferzonen und entlang der Sichtachsen möglich, allerdings ebenfalls nur auf der Basis der bereits bestehenden Gesetzgebung.
  • Im Übrigen gelten wie bisher die bestehenden Regelungen des Denkmalschutzes, der Gemeinde- und der Raumordnung.
  • Unkontrollierte Besucherströme sind, falls sie überhaupt entstehen sollten, im Rahmen des von der UNESCO vorgeschriebenen Managementplanes zu handhaben.
  • Prestigeverlust und Imageschaden bei Aberkennung des Titels.
  • Negative Schlagzeilen im einer erfolgten Aberkennung.

Förderverein

Ein zu gründender Förderverein ("Weltkulturerbe Rundlinge e.V.") soll die Bemühungen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) während des Antragsprozesses auf Augenhöhe begleiten und unterstützen sowie ein Forum und Sprachrohr für die an diesem besonderen Anliegen interessierten Bürger schaffen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Rundlingsverein ist vorgesehen.

 

Zeitplan

  • Ende 2011: Abgabe des Tentativantrags (Vorschlagliste) beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
  • Ab 2012: Fachgutachten durch Landesdenkmalpflege
  • Herbst 2012: Vorlage von zwei Vorschlägen Niedersachsens bei Kultusministerkonferenz (KMK)
  • 2013: Evaluierung der Vorschläge durch Expertengruppe
  • 2014: Herbeiführung KMK-Beschluss
  • 2015: Fortschreibung der Vorschlagliste
  • 2020: Mögliche Anerkennung als Welterbestätte

 

 

     

 



 

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Unter dem Motto "Klopft an Türen, pocht auf Rechte" erinnern die Mädchen und Jungen an die Rechte von Kindern überall auf der Welt. Sie fordern den Schutz vor Armut, Gewalt, Missbrauch und Misshandlung und wünschen sich für alle Kinder dieser Welt eine gute Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Erlöse des Drei-Königs-Singens sind daher für Kinder-Hilfsprogramme rund um den Globus bestimmt. In diesem Jahr soll besonders Kindern in Nicaragua geholfen werden.

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