Bebauungspläne

Planverfahren mit aktueller Öffentlichkeitsbeteiligung

In zwei Konkretisierungsstufen können Sie eine Stellungnahme zum Planverfahren abgeben

In den Bauleitplanverfahren haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Konkretisierungsstufen Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken.

In der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern.

Bei der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den auf der nachstehenden Listendarstellung bereitgestellten Planverfahren kann derzeit eine Stellungnahme abgegeben werden. Unter den angegebenen Einträgen finden Sie Informationen und die ausliegenden Unterlagen  zu den jeweiligen Verfahren.

75. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen

Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(1) BauGB und Aufforderung zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB bis zum 22.02.2012. mehr...

Bebauungsplan Goveliner Weg - 1. Änderung Stadt Hitzacker (Elbe), OT. Harlingen

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB Mitteilung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 26.01.2012 bis einschließlich 27.02.2012 mehr...