
- Wir führen Gesetzliche Betreuungen nach § 1896 BGB
(früher: „Vormundschaften“) - Unser Ziel ist der Erhalt von weitestgehender Eigenverantwortlichkeit des Betreuten durch den Aufbau von Netzwerken zur sozialen und finanziellen Absicherung und Entschuldung.
- Wir bieten kostenlose Beratungen für Betroffene, Angehörige, Interessierte sowie ehrenamtliche BetreuerInnen
- Wir beraten kostenlos über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Unser Verein führt vorrangig gesetzliche Betreuungen (früher Vormundschaften) nach § 1896 BGB für Volljährige – z.B. ältere, gebrechliche Menschen, psychisch kranke, geistig oder körperlich behinderte Menschen.
Eine Betreuung kann von Angehörigen, Pflegeheimen oder auch Nachbarn angeregt werden, sofern der Eindruck entstanden ist, dass die betroffene Person nicht mehr selbstständig zurechtkommt. Die örtliche Betreuungsbehörde prüft die richterliche Entscheidung im Vorwege. Bei der Anhörung der Betroffenen durch das Amtsgericht besteht Mitspracherecht. Der Betreuer und die Dauer der Betreuung wird gerichtlich festgelegt, niemals aber für unbestimmte Zeit – der Betreute kann jederzeit einen Antrag auf Aufhebung stellen. Gesetzlich geregelt sind auch die Aufgabenkreise, die nach Art der benötigten Hilfestellung festgelegt werden. Ein Betreuer kümmert sich also als „Manager auf Zeit“ um die sozialen und rechtlichen Belange des Betreuten.
Unsere Betreuer unterstützen Menschen, indem sie ihnen professionell aus hoffnungslosen Situationen heraushelfen, funktionierende Netzwerke aufbauen, Wege zur finanziellen Absicherung und Entschuldung finden. Persönlicher Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung sind Grundlage unserer Arbeit.
Zu den Aufgaben des gesetzlichen Betreuers gehören keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Hilfen wie z.B. Krankenpflege, Fahrdienste oder das Einkaufen.
Unsere weiteren Leistungen:
- kostenlose Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Interessierten
- Vermittlung an andere Fachdienste wie z.B. ambulante Hilfen
- Kostenlose Beratung von ehrenamtlichen Betreuern
- Fortbildungen zu betreuungsrelevanten Themen
- Kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Sprechstunde Dannenberg:
Montags: 15.00 – 18.00 Uhr
Im Büro des Betreuungsvereins
Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung