Kreisrecht

Satzung des Behindertenbeirates

Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
sowie Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 die Satzung nachfolgende Satzung (§ 7 Niedersächsische Landkreisordnung – NLO). 

§ 1 - Beauftragte/Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

  1. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bestellt zu ehrenamtlicher Tätigkeit eine/einen Beauftragte/Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragter) für die Bauer einer Wahlperiode.

  2. Über die Bestellung und Abberufung der/des Behindertenbeauftragten entscheidet der Kreistag.

  3. Die/der Behindertenbeauftragte hat das Recht, bei Beratungen innerhalb der Verwaltung und in sämtlichen Ausschüssen mitzuwirken, wann immer Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen betroffen sind oder betroffen sein könnten. Sie/er berichtet dem für Soziales zuständigen Fachausschuss des Kreistages Lüchow-Dannenberg regelmäßig über ihre/seine Arbeit.

§ 2 - Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen

Zur Umsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes beruft der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Beirat.

§ 3 - Name, Sitz und Stellung des Beirates

  1. Der Beirat führt den Namen " Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg " .

  2. Der Beirat hat seinen Sitz im Kreishaus, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow.

  3. Der Beirat ist unabhängig und weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden.

§ 4 - Aufgaben

Der Beirat unterstützt den Landkreis Lüchow-Dannenberg bei der Verwirklichung der Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 25.11.2007.

Insbesondere obliegen dem Beirat folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der/des Behindertenbeauftragten

  • Verbesserungsmöglichkeiten im Behindertenbereich aufzeigen

  • Erstellen eines Maßnahmen- und Prioritätenkataloges zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen

  • Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden, die mit Aufgaben im Bereich von Menschen mit Behinderungen betraut sind

  • Vorschlagsrecht für die Bestellung der1 des Behindertenbeauftragten im Landkreis Lüchaw-Dannenberg

§ 5 - Billdung und Zusammensetzung des Beirates

  1. Die ordentlichen Mitglieder beruft der Landrat für die Dauer der Wahlperiode, spätestens sechs Monate nach der Kommunalwahl.

  2. Dem Beirat sollen angehören:

    • die/der Behindertenbeauftragte

    • zwei Mitglieder der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Lüchow-Dannenberg

und je ein Mitglied der nachstehenden im Landkreis Lüchow-Dannenberg vertretenen Verbände, Gruppen und Organisationen:

    • Haus der Lebenshilfe Lüchow-Dannenberg e.V.

    • Sozialverband Deutschland und Sozialverband VdK Lüchow-Dannenberg

    • Kreissportbund Lüchow-Dannenberg

Weitere im Landkreis ansässige oder sich neu gründende Verbände oder Organisationen, die die Interessen behinderter Menschen vertreten, können sich um Aufnahme in den Beirat bewerben, Über die Aufnahme entscheidet der Landrat auf Vorschlag des Beirates.

  1. Die ordentlichen Mitglieder des Beirates sollen vornehmlich dem Personenkreis der Menschen mit Behinderungen angehören, können aber auch legitimierte Interessenvertreter sein.

  2. Die ordentlichen Mitglieder des Beirates nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Reisekosten nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes.

  3. Ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes und die/der Leiter/in des Fachdienstes Wirtschaftliche Hilfen des Landkreises Lüchow-Dannenberg gehören dem Beirat als beratende Mitglieder an.

§ 6 - Vorstand und Geschäftsfeihrung

  1. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n.
    Daneben kann der Beirat eine/n Stellvertreter/in und eine/n Schriftführer/in aus seiner Mitte wählen. Diese Personen bilden den Vorstand.

  2. Die Vorbereitung der Sitzungen obliegt dem Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Abstimmung mit der /dem Vorsitzenden.

§ 7 - Sitzungen

  1. Der Beirat wird von der/dem Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
    Die/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Anfertigung der Sitzungsniederschrift ist Aufgabe des Vorstandes.

  2. Der Behindertenbeirat ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Er ist ferner einzuberufen, wenn die Mehrheit seiner ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt.

  3. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.

  4. Der zuständige Fachausschuss des Landkreises Luchow-Dannenberg ist regelmäßig über die Sitzungen und deren Inhalte zu informieren,

§ 8 - lnkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



(Die Bekanntmachung erfolgte in der Elbe-Jeetzel-Zeitung am 20.05.2009)