Kreisrecht

Regionales Raumordnungsprogramm 2004

  Satzung
über die Feststellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den
Landkreis Lüchow-Dannenberg


Aufgrund der §§ 7 und 36 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20.11.2001 (Nds. GVBl. S. 701), in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 18. Mai 2001 (Nds. GVBl. S. 301), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes z. Änderung des Nds. Besoldungsgesetzes u. anderer dienstrechtl. Vorschriften vom 30.10.2001 (Nds. GVBl. S. 668), wird folgende Satzung beschlossen:


§ 1 Feststellung

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüchow-Dannenberg (RROP 2004) wird mit der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung gemäß § 8 Abs. 3 NROG festgestellt.


§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung und das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüchow-Dannenberg (RROP 2004) treten gemäß § 7 Abs. 3 und 4 NLO in Verbindung mit § 8 Abs. 4 NROG mit der Bekanntmachung in Kraft.

(Die Satzung ist am 24.11.2004 in Kraft getreten.)

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